BH-Mord in Dornbirn: Lebenslange Haft bestätigt!

Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stehende Ö. hatte den damals 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar 2019 in dessen Büro erstochen. Das Urteil war somit rechtskräftig.
Der in Vorarlberg aufgewachsene Ö. war Anfang 2019 illegal nach Österreich eingereist und hatte um Asyl angesucht. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.'s - ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen. Der 35-Jährige hatte beteuert, nicht stolz auf die Tat zu sein und sie bis zum Ende seiner Tage zu bereuen.
Anwalt Ludwig Weh: "Bei einem normalen Fall würde es keine lebenslange Haft geben
(APA)
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