Bluttat an BH Dornbirn: Prozessbeginn im Fall Soner Ö.

Ein Fall, der ganz Vorarlberg schockierte: Am 6. Februar 2019 attackierte der 34-jährige Soner Ö. mit einem Küchenmesser den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn. Das 49-jährige Opfer verstarb noch am Tatort an den Folgen seiner schweren Verletzungen.
Knapp ein Jahr später beginnt am Montag nun der voraussichtlich dreitägige Prozess gegen den Angeklagten am Landesgericht Feldkirch.
Ablauf der dreitägigen Verhandlung
- Am ersten Tag erfolgt die Einvernahme des Angeklagten Soner Ö. sowie der als Zeugen geladenen Polizisten.
- Der zweite Verhandlungstag dient der Einvernahme des Sachverständigen Dr. Reinhard Haller und der als Zeugen geladenen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn.
- Abschließend soll am dritten Tag des Prozesses der gerichtsmedizinische Sachverständige einvernommen, das Plädoyer gehalten sowie das Urteil verkündet werden.
Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen
Auch vonseiten des Landesgerichts will man emotionale Szenen im Schwurgerichtssaal wohl nicht ausschließen. Zumindest wurde für die Prozesstage zusätzlicher Saalschutz angefordert, wie Gerichtssprecher Norbert Stütler gegenüber VOL.AT bestätigt.
Der Tathergang
Der 35-Jährige wurde am 6. Februar wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung bei dem Sozialamtsleiter vorstellig, er hatte die Bezirkshauptmannschaft deswegen schon zuvor mehrmals aufgesucht. Nachdem dem in Vorarlberg aufgewachsenen Türken zugesichert worden war, dass die Angelegenheit noch am selben Tag erledigt werde, verließ er das Amtsgebäude. Kurze Zeit später kam er mit einem Küchenmesser bewaffnet zurück, ging in das Büro des Sozialamtsleiters und stach während eines lauten Streits mehrfach auf den Beamten ein. Der mit 0,75 Promille alkoholisierte und unter Medikamenteneinfluss stehende Asylwerber wurde nach kurzer Flucht gefasst. Er bekannte sich von allem Anfang an dazu, den Sozialamtsleiter getötet zu haben, bestritt aber Absicht bzw. Vorsatz.
Die Vorgeschichte
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sieht die Tötung des Sozialamtsleiters als Mord und wirft dem 35-Jährigen unter anderem Rache als Motiv für sein Verhalten vor. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte nämlich zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.s - ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen. Dieser kam Anfang 2019 illegal nach Österreich zurück. Ein Asylverfahren wurde zugelassen, weil der 35-Jährige seinen Angaben zufolge 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet hatte. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Verfolgung, hieß es.
Seit 3. Jänner dieses Jahres befindet sich Ö. wieder in der Justizanstalt Feldkirch, nachdem er sich im Februar des Vorjahrs in Untersuchungshaft angeblich äußerst aggressiv verhalten hatte und nach Innsbruck verlegt worden war.
Das sagen die Anwälte von Ö.
Ö.s Verteidiger Ludwig Weh und Stefan Harg bemühten sich monatelang um eine Rückführung ihres Mandanten nach Vorarlberg, gerade auch, um sich mit ihm auf den Prozess vorbereiten zu können. Nach Angaben von Weh und Harg gegenüber der APA geht es dem 35-Jährigen aktuell gesundheitlich "schlecht". Nach einem Blinddarmdurchbruch habe kurz vor Weihnachten eine Notoperation durchgeführt werden müssen. Ihr Mandant habe aber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Prozess jetzt stattfinden solle.
"Mandant weiß, dass er schuldig ist"
Zum Vorwurf des Mordes werde sich Ö. nicht geständig zeigen, betonten Weh und Harg. Letztlich müssten die Geschworenen klären, ob es sich nicht um einen Totschlag oder eine absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt habe. Weh kündigte an, in der Verhandlung Argumente darlegen zu wollen, die gegen einen Mord sprechen. "Unser Mandant weiß, dass er schuldig ist. Wir erwarten einen fairen Prozess und eine faire Strafe", stellten Weh und Harg fest. Liegt der Strafrahmen für Mord bei zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft, so beträgt er fünf bis zehn Jahre bei Totschlag bzw. fünf bis 15 Jahre bei absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.
Anlass für Pläne zur Sicherungshaft
Die vor einem Jahr verübte Tat hat Österreich und Vorarlberg verändert. Sie gilt als Anlassfall für die Pläne einer Sicherungshaft, die Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) umsetzen will. Die "Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit" soll bei Personen greifen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Es ist nach wie vor umstritten, ob Ö. vor dem gewaltsamen Tod des Sozialamtsleiters auf geltender Gesetzesbasis in Haft hätte genommen werden können oder nicht. In Vorarlberg wurden kurz nach der Tat Sicherheitsschleusen an den Eingängen der Vorarlberger Behördengebäude installiert. Diese bleiben als Dauereinrichtung bestehen.
(VOL.AT/APA)
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