Mordprozess - 26-Jähriger bekannte sich schuldig

Zu dem Streit kam es laut Anklage nach einem harmonisch verlaufenen Abend, als der 26-Jährige nach Mitternacht fragte, ob er die Tochter einmal für ein ganzes Wochenende haben könne. Als die Ex-Freundin ablehnte, ohrfeigte der Mann die Frau. Sie attackierte ihn darauf mit einem Küchenmesser und verletzte ihn leicht. Daraufhin soll der 26-Jährige der Frau das Messer abgerungen und sie gewürgt haben, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab.
Täter wollte Tat vertuschen
Das Paar hatte zunächst gemeinsame Zukunftspläne geschmiedet, nach der Geburt des Kindes brach die 21-Jährige die Beziehung zu dem Bosnier jedoch ab. Die Frau zog im Oktober 2011 mit der Tochter in eine kleine Mietwohnung im SOS-Kinderdorf. Sie war dort aufgewachsen, stand aber nicht in Betreuung.
Nach der Tat versuchte der 26-Jährige das Verbrechen zu vertuschen. Er blieb zunächst die Nacht über in der Wohnung, fütterte das Kind und schrieb in der Früh der ehemaligen Kinderdorf-Mutter der Frau, zu der diese ein enges Verhältnis hatte, in ihrem Namen ein SMS. Die Kinderdorf-Mutter fand die Tote schließlich Stunden später auf dem Sofa im Wohnzimmer.
“Ich wusste, dass sie sterben wird”
Vor Gericht zeigte er sich heute aber auffallend geradlinig und ehrlich. Auf die Frage von Richter Peter Mück: „Bekennen Sie sich des Mordes für schuldig?“, antwortet er ohne Umschweife mit „Ja“. Auch im Zuge des Beweisverfahrens beschönigt er nichts, zeigt sich lediglich ratlos, warum er die Tat begangen hat.
So geht der Mordprozess rund um die Beziehungstragödie zweier junger Menschen rasch über die Bühne. In nur einer Stunde waren acht Zeugen einvernommen, Beschuldigter und gerichtsmedizinischer Sachverständiger befragt. „Ich wusste, dass sie sterben wird, wenn ich weiter zudrücke“, räumte der Beschuldigte bereits bei der polizeilichen Vernehmung ein. Somit hat der Senat nur eine Frage an die Geschworenen: „Wollte der Angeklagte die junge Frau umbringen, ja oder nein?“. Es gibt keine Eventualfragen nach Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Selbst Verteidiger Simon Mathis sagt im Schlussplädoyer, dass es eigentlich nur mehr um die Höhe der Strafe gehe. Staatsanwalt Karl Wild betont ebenfalls, dass allein das umfassende, zeitlich früh abgegebene Geständnis ihn dazu bewege, keine lebenslange Haft zu fordern. „Um dem jungen Mann nicht jede Perspektive zu nehmen“, so Wild. Um zehn Uhr ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Über schuldig oder unschuldig entscheiden sie alleine, über die Strafhöhe gemeinsam mit den Berufsrichtern.
(APA/VOL.AT/Christiane Eckert)
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