Im Februar 2011 lernte der Angeklagte eine junge Frau in einer Disco kennen und verliebte sich in sie. Ein halbes Jahr später war sie von ihm schwanger. Der 26-jährige Bosnier hatte in Vorarlberg keine Aufenthaltsgenehmigung – Beziehungsprobleme bahnten sich an. Im August vergangenen Jahres eskalierte dann ein Streit in der Dornbirner Wohnung der jungen Frau und der Mann ohrfeigte das Opfer. Laut Anklage ging sie in ihrer Wut mit dem Messer auf ihn los und verletzte ihn leicht. Dies wiederum brachte ihn so in Rage, dass er sie – so die Staatsanwaltschaft – vorsätzlich erwürgte. „Er löste den Würgegriff erst, als der Körper schlaff in seinem Arm lag“, heißt es in der Anklage. Verteidiger Simon Mathis ist überzeugt: „Mein Mandant wollte die Frau nicht töten“. Dass er für den Tod der 21-Jährigen verantwortlich ist, weiß der Angeklagte, dass er sie umbringen wollte, verneinte er bislang.
Liebe und Hass vor dem Richter
Der Fall des heute angeklagten 26-Jährigen erinnert an zwei Schwurgerichtsprozesse, die vor nicht allzu langer Zeit die Justiz beschäftigten. Im Juni 2012 wird Michael W. in erster Instanz wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. In zweiter Instanz sogar zu 20 Jahren. Einst schwer verliebt, dann enttäuscht und rasend vor Eifersucht erwürgte er in Nüziders seine Frau im Ehebett. Im Prozess weint er und beteuert, noch nie jemanden so geliebt zu haben wie jenen Menschen, für dessen Tod er verantwortlich ist. Drei Monate später steht ein 17-jähriger Oberländer wegen Mordversuch vor Gericht. Aus Eifersucht sticht er 16 mal in Bludesch auf seine Freundin, die mit ihm Schluss gemacht hatte, ein. Wie durch ein Wunder wird die Frau nur leicht verletzt.
In beiden Prozessen waren die Geschworenen allesamt überzeugt, dass die Männer töten, und nicht nur verletzen wollten. Ob sie heute der Ansicht der Staatsanwaltschaft folgen oder dem Angeklagten glauben, wird sich bei der Urteilsverkündung zeigen.
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