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Wahlkarten-Affäre: Erster Prozess um Amtsmissbrauch

Kein Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Amann
Kein Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Amann ©VOL.AT/Steurer
Feldkirch/Hohenems - Gerichtsverhandlung gegen Hohenemser Gemeinde­bediensteten am 12. Mai am Landesgericht.
Staatsanwaltschaft klagt Beamten
Hohenems: Ermittlungen abgeschlossen

Der erste von zwei Strafprozessen in der Wahlkarten-Affäre bei den Bürgermeister-Stichwahlen im März 2015 ist für Freitag am Landesgericht Feldkirch angesetzt. Angeklagt ist dabei ein Hohenemser Gemeindebediensteter, dem die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch zur Last legt.

Demnach soll der Angeklagte in insgesamt 29 Fällen Wahlkarten für die Briefwahl ohne persönlichen Antrag der betroffenen Wahlberechtigten ausgestellt und an Dritte weitergegeben haben. Dabei soll es sich um einen besonderen Wahlservice der ÖVP gehandelt haben. Wahlberechtigte erhielten so Wahlkarten, die sie gar nicht beantragt hatten.

Plädiert auf nicht schuldig

Der Angeklagte bestreitet jedoch den Tatvorwurf. Für das angeklagte Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor. Mittlerweile kann dafür aber auch eine Diversion gewährt werden.

Der Schöffenprozess am 12. Mai wurde von 13.15 bis 17 Uhr anberaumt. Vorsitzender des Schöffensenats wird Richter Andreas Böhler sein. Für den zweiten Wahlkarten-Strafprozess gibt es am Landesgericht noch keinen Verhandlungstermin. Dabei wird vier Angeklagten aus Bludenz Amtsmissbrauch vorgeworfen. Angeklagt sind drei ÖVP-Wahlhelfer und eine Bludenzer Gemeindebedienstete. Auch ihnen wird zur Last gelegt, am ÖVP-Wahlservice mit der Verteilung von persönlich gar nicht beantragten Wahlkarten beteiligt gewesen zu sein.

Neuwahlen angeordnet

Der Verfassungsgerichtshof in Wien hatte die Bürgermeister-Stichwahlen vom März 2015 in Hohenems und Bludenz wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten aufgehoben und infolge Neuwahlen angeordnet.

Für die Strafverfolgungsbehörden gibt es jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass mit fremden Wahlkarten gewählt worden ist. Die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft in Innsbruck haben außerdem nicht ergeben, dass strafrechtlich zu ahndender Einfluss auf die Stimmabgabe im Rahmen der Briefwahl ausgeübt worden war.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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