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Testamentsprozess wird Verhandlungsmarathon

Die Geschichte des Walter M. (72) ist auch eine Geschichte des Bezirksgerichts Dornbirn.
Die Geschichte des Walter M. (72) ist auch eine Geschichte des Bezirksgerichts Dornbirn. ©VOL.AT/ Hofmeister
Dornbirn, Salzburg - Fazit nach erster Prozesswoche in Salzburg: Alle gegen einen, den Hauptangeklagten.
1. Prozesstag: 15 Jahre Haft drohen
2. Prozesstag: Jürgen H. befragt
3. Prozesstag: Vorwürfe "irrsinnig"
Der Auftakt zu Tag drei
Angeklagte im Kreuzverhör
"Sterbende gezielt ausgesucht"
Der Justizskandal im Zeitraffer
Prozess: Hintergründe und Fakten

Bekennende Unschuldige gegen bekennende Schuldige, dazwischen eine Staatsanwaltschaft, die massiv angegriffen wird, sowie langatmige Lebensgeschichten: Das ist die Bilanz nach einer Woche Testamentsprozess. Noch allerdings wurden wenige harte Fakten geliefert, das Verfahren befindet sich sozusagen noch in einem Stadium von Grundsatz­erklärungen. Bemerkenswerte Einblicke gab es in die Zustände am Dornbirner Bezirksgericht. Dort wurde über Jahre Winkelschreiberei betrieben – vom Rechtspfleger bis zum Richter. Das gab der Angeklagte Walter M. an, der über viele Jahre als dominante Persönlichkeit am BG Dornbirn galt. Der Vorwurf, groß angelegte Testamentsbetrügereien begangen zu haben, wird von Walter M., Clemens M. und Kurt T. bestritten. Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. sei dafür alleine verantwortlich, behaupteten sie. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass die anberaumten 17 Prozesstage nicht ausreichen werden.

Von Winkelschreiberei und Sitten am Gericht

Walter M. konnte seine Leutseligkeit auch als Beschuldigter eindrucksvoll demonstrieren.

Er fing an zu reden, bevor er gefragt wurde. So als sitze er in einer jenen geselligen Runden, derer er sich so viele Jahre als willkommenes Mitglied erfreute. Der beschuldigte Walter M. (72) erzählte Richter Andreas Posch munter drauf los. Wie er schon als Zehnjähriger seinem Vater in einer Molkerei-Filiale half. Wie er dadurch schon früh mit vielen Leuten in Kontakt trat. Wie er dann als junger Mann nach kurzfristiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft zum Gericht kam, in diesem Zusammenhang die Bezirksgerichte Feldkirch, Bludenz und Bregenz kennenlernte – und zum Schluss in Justizias Filiale in seiner Heimatstadt Dornbirn landete. So wie er auch als Versicherer und Bausparvertrag-Verkäufer tätig war, ebenso als politischer Funktionär. Und irgendwann fragte Walter M. Richter Andreas Posch freundlich: „Wollen Sie noch etwas wissen?“

Illegaler Zuverdienst

„Wir waren schlaue Lausbuben“, gab Walter M., der Ebniter, schon vorher einmal zu Protokoll. Ein Art „Lausbub“ war er wohl im Zusammenhang mit seiner Winkelschreiberei – dem illegalen Anfertigen von Verträgen – am Bezirksgericht Dornbirn. „Ja, das haben wir alle gemacht“, erzählte der hagere großgewachsene Mann dem Richter freimütig. Und lieferte die Erklärung gleich nach. „Wie hätten sie denn früher mit so einem Gehalt, wie ich es als Rechtspfleger hatte, leben sollen?“ In guten Zeiten verdiente Walter M. mit Winkelschreiben monatlich mehr, als sein Gehalt betrug. Freilich verstand der Beschuldigte, den man in der Testamentsaffäre gerne auch „Pate“ nennt, seine unerlaubten Tätigkeiten auch als Hilfsleistung für andere. Er habe zwischen 300 und 500 Schilling pro Vertrag verlangt. Und als ihn der langjährige Legalisator von Lustenau, Oskar B. (79), gefragt habe, das Geschäft groß aufzuziehen und 1000 Schilling zu verlangen, habe er abgewunken. Entrüstet wies der Pensionist jede Verwicklung in hochkriminelle Machenschaften rund um die Manipulation und Verbreitung von gefälschten Dokumenten von sich. „Das ist alles erstunken und erlogen. Mir ist es ein völliges Rätsel, wie man solche Dinge behaupten kann.“ Und als ihn Staatsanwalt Manfred Bolter mit mutmaßlichen Fälscher-Praktiken im Beglaubigungsregister konfrontierte, entgegnete ihm Walter M. in scharfem Ton: „Ich wollte ihnen ja bei der Vernehmung schon erklären, wie Eintragungen zustande kommen. Aber sie haben mich ja nicht lassen.“ Die Manipulationen würden jedenfalls nicht von ihm stammen.

Die Hackordnung

Bereitwillig gab der Pensionist Einblicke in das soziale Leben und die Hackordnung am Bezirksgericht Donbirn. „Da gab es in der Kantine einen Tisch für die älteren Mitarbeiter und einen für die jüngeren. „Die Älteren, zu denen Walter M. zählte, hätten nicht einfach andere Personen an ihren Tisch lassen. „Jürgen H. ist jedenfalls nicht bei uns gesessen. Clemens M. war überhaupt selten im Gemeinschaftsraum zu sehen.“ Mit den anderen Beschuldigten habe er kein schlechtes Verhältnis gehabt. „Mit Jürgen H. gab es aber keine engen beruflichen Kontakte.“ Wiederholt stritt Walter M. die ihm angelasteten Straftaten ab. Vor allem seine Familie sei durch die ganze Sache selber Opfer geworden. „Als sich meine Tochter um eine Anstellung bei der Stadt Dornbirn bemühte, bekam sie deswegen eine glatte Absage.“

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