Das Justizministerium hat auf Ikraths Wunsch hin bereits geprüft, ob derartige Stimmen-“Käufe” durch das (ab 2013 geltende) Antikorruptionsgesetz grundsätzlich erfasst wären. Ergebnis: Wenn ein Mandatar etwa für eine Unterstützungserklärung einen Vorteil nimmt, dann wäre das strafbar, wie es gegenüber der APA hieß.Ikrath hatte bereits in der “Kleinen Zeitung” vom Vortag betont, er habe den “erschreckenden Eindruck”, dass Stronach Parlamentsabgeordnete kaufe. Im ORF-Radio sagte er nun, er halte das Vorgehen Stronachs für “sehr ungustiös”, es sei “demokratiepolitisch ein Tiefpunkt”.
Kauf ab Jänner strafbar
Im Justizministerium hat man sich die Sachlage bereits näher angesehen, sagte Friedrich König, Stellvertreter von Sektionschef Christian Pilnacek, gegenüber der APA. Fix ist demnach, dass ab 1. Jänner 2013, wenn das neue Korruptionsstrafrecht in Kraft tritt, der “Kauf” bzw. eine Vorteilsnahme für das Leisten einer Unterstützungserklärung strafbar wäre – nämlich nach §305 (Vorteilsannahme).
Denn ab 2013 sind Abgeordnete mit allen anderen Beamten gleichgestellt und gelten dann immer als “Amtsträger”; damit fallen dann alle Amtsgeschäfte der Abgeordneten ins Korruptionsstrafrecht. Derzeit ist das nur der Fall, wenn es um das Abstimmungsverhalten der Mandatare, um die Wahl innerhalb eines Vertretungskörpers oder um die Ausübung ihrer Pflichten gemäß der Geschäftsordnung geht.
Staatsanwalt soll prüfen
Vor Jahreswechsel dürfte ein “Kauf” einer Unterstützungserklärung aber vermutlich folgenlos bleiben. Denn als relevant gilt wohl der Zeitpunkt der Versprechung eines Vorteils, nicht jener, an dem die Unterschrift für die Unterstützungserklärung geleistet wird. Im Einzelfall müsste das aber alles jeweils die Staatsanwaltschaft prüfen, betonte man im Justizministerium. Antikorruptionsexperte Hubert Sickinger meinte dazu “Morgenjournal”: “Etwas zynisch gesagt: diejenigen, die zur Stronach-Partei wechseln wollen, sollten das heuer machen.”
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