Stadttunnel Feldkirch: Fünf Antworten zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist im Falle des Stadttunnels die Verkehrsrechtabteilung des Landes Vorarlberg zuständig. Die Projektverantwortlichen erwarten noch heuer einen positiven Bescheid für die 226 Millionen Euro teure Tunnelspinne unter der Letze. Neben den Experten dürfen aber auch betroffene Laien mitreden.
1. Was wird geprüft?
Derzeit untersuchen an die zwei Dutzend Gutachter die eingereichten Pläne und Dokumente. Sie befassen sich mit den verschiedensten Fragen zu den Auswirkungen der Bauarbeiten und des fertigen Tunnels. Unter anderem wird ein prüfender Blick auf die erwartbare Lärm- und Abgasbelastung, die Gestaltung und Betriebs des Lüftungsschacht auf dem Stadtschrofen oder Auswirkungen auf Verkehr und Tourismus geworfen. Dazu gehört auch die Umweltverträglichkeitserklärung der Projektbetreiber. In dieser stellen diese die von ihnen erwarteten Auswirkungen durch den Stadttunnelbau dar.
Aktuell sind die Projektbetreiber damit beschäftigt, den Verbesserungsaufträgen der Gutachter Folge zu leisten. “Es geht um kleine Punkte und Details, die die Gutachter gerne hätten”, informiert Arno Schwärzler (Projektmanagement, Straßenbau Land Vorarlberg). So hätte es noch offene Fragen in Sachen zur Entwässerung sowie dem Lüftungsschacht gegeben.

2. Wer wird befragt?
Im Rahmen der UVP können auch die Feldkircher und die Bewohner der Nachbargemeinden Stellung zum Projekt nehmen. Dazu wird das eingereichte Projekt in der Abteilung 1b (Verkehrsrecht) im Landhaus, der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, den Gemeindeämtern der Stadt Feldkirch, von Frastanz und Göfis ausgelegt. Zwar kann jeder Bürger Einsicht in die Dokumente nehmen und auch eine Stellungnahme einreichen. Jedoch haben nur Parteien des UVP Rechte im Verfahren und können beispielsweise Berufung gegen den Bescheid einreichen.
3. Wer ist Partei im Verfahren?
Partei im UVP sind die direkten Anrainer des Projekts, die durch die Auswirkungen betroffen sein könnten, die Naturschutzanwältin, das wasserwirtschaftliche Planungsorgan des Landes und anerkannte Umweltorganisationen. Während die betroffenen österreichischen Gemeinden automatisch als Partei zählen, gilt dies nicht für die angrenzenden Gemeinden Liechtensteins. Diese müssen als Grundstückseigentümer direkt betroffen sein, um als Nachbar Parteienstatus zu erhalten. Bürgerinitiativen zählen im vereinfachten Verfahren nicht als Partei. Als Beteiligte haben sie jedoch Einsicht in das Aktenmaterial.
4. Wie stark kann Liechtenstein mitreden?

Das offizielle Liechtenstein und mehrere Umweltorganisationen stehen dem Feldkircher Projekt skeptisch gegenüber. Sie fürchten einen Zuwachs des Grenzverkehrs. Da internationale Verträge mit dem Fürstentum grenzverkehrfördernde Straßenprojekte verbieten, droht Liechtenstein notfalls mit einer Klage. Liechtenstein ist auf eigenen Wunsch an der UVP beteiligt, aus diesem Grund übermittelt die Verkehrsrechtabteilung die vollständigen Akten auch an Fürstentum. Dort werden die Akten voraussichtlich ebenfalls öffentlich ausgelegt.
5. Wann kann man mitreden?
Aus heutiger Sicht wird das vollständige Projekt Anfang Sommer ausgelegt. Laut Christian Berger von der Verkehrsrechtsabteilung sind die Unterlagen üblicherweise an die sechs Wochen ausgelegt. Die Frist zur Einsehung kann aber bei Bedarf verlängert werden. Abschließend wird es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, zu der die einzelnen Parteien eingeladen werden. Damit Beschwerden und Einwände während der Verhandlung berücksichtigt werden, sollten diese in den sechs Wochen der Akteneinsicht eingereicht werden.
Wann die mündliche Verhandlung stattfinden wird, kann Berger noch nicht sagen. “Dass hängt stark davon ab, bis wann die Unterlagen vollständig sind”, erklärt er. Wenn dies bald geschieht, könne sie noch im Sommer stattfinden, ansonsten schiebt sich der Zeitpunkt hinaus. (VOL.AT)
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