Missbrauch: Vergleich mit zweitem Mehrerau-Opfer geschlossen

Der Kläger und der Mehrerauer Abt Anselm van der Linde zeigten sich am Montag in einer gemeinsamen Aussendung mit dem Ausgang zufrieden und betonten, “dass es gelungen ist, für beide Seiten eine gute Lösung zu finden”. Angaben zur Höhe des Vergleichs machten die beiden nicht.
Von zwei ehemaligen Schülern geklagt
Das Kloster war 2012 von zwei damals 58 und 46 Jahre alten Männern geklagt worden, die als Kinder Schüler des Internats des Klosters waren. Dabei wurden beide vom selben Pater mehrfach missbraucht. Wie Anwalt Sanjay Doshi im VOL.AT-Gespräch bestätigt, ist das erwiesen. Beide forderten unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner 2013 in Zwischenurteilen fest, dass die Vorfälle nicht verjährt sind.
Außergerichtliche Lösung
Das Kloster berief gegen diese Entscheidung, das Oberlandesgericht Innsbruck kam im Fall des 58-Jährigen aber zum selben Schluss wie das Landesgericht. Auch das Urteil im Fall des 46-Jährigen wurde von der nächsten Instanz großteils bestätigt. Mit dem 58-jährigen Mann einigten sich die beiden Parteien bereits im April 2013 auf eine nicht genannte Entschädigungssumme, auch hier wurde über die Höhe Stillschweigen vereinbart. Das Kloster hatte sich auch im Fall des 46-Jährigen stets an einer außergerichtlichen Lösung interessiert gezeigt. Das wird von RA Doshi allerdings relativiert. “Unsere Mandanten wurden immer an die Klasnic-Kommission verwiesen. Erst auf Grund der Gerichtsentscheidungen gab es hier ein Einlenken.”
(APA, VOL.AT)
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