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Mehrerau haftet für Sex-Übergriffe auf Zögling

Die Schadenersatz-Prozesse gegen das Kloster Mehrerau ziehen sich bereits über ein Jahr hin: Auch Abt Anselm van der Linde (r.) musste in den Zeugenstand . Links: Mehrerau-Anwalt Bertram Grass.
Die Schadenersatz-Prozesse gegen das Kloster Mehrerau ziehen sich bereits über ein Jahr hin: Auch Abt Anselm van der Linde (r.) musste in den Zeugenstand . Links: Mehrerau-Anwalt Bertram Grass. ©VOL.AT/Steurer
Bregenz - Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat die Zwischenurteile des Landesgerichts Feldkirch gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau bestätigt, wonach die sexuellen Übergriffe auf zwei ehemalige Internatszöglinge in den Jahren 1968 bzw. 1982 nicht verjährt sind.
Mehrerau strebt Vergleich an
Erster Gerichtserfolg für Opfer

Grundsätzlich habe der Drei-Richter-Senat auch die Haftung des Klosters bejaht, berichteten am Dienstag die “Vorarlberger Nachrichten”. Zwischen den beiden Klägern und dem Kloster laufen dennoch weiter Vergleichsgespräche.

OLG bestätigt Landesgericht

Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von zwei heute 58-bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner in Zwischenurteilen fest, dass die Vorfälle nicht verjährt sind. Das Kloster berief gegen diese Entscheidung, das OLG kam aber zum selben Schluss wie das Landesgericht.

Vergleich bereits geschlossen

In der gerichtlichen Auseinandersetzung des 58-jährigen Missbrauchopfers mit dem Bregenzer Kloster Mehrerau ist bereits ein Vergleich geschlossen worden. “Der Vergleich ist schon vor der Entscheidung des OLG Innsbruck zustande gekommen”, erklärte Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl gegenüber der APA. Es werde in jenem Fall keine weiteren gerichtlichen Vorgänge geben. Das bestätigte auch Anwalt Sanjay Doshi.Zur Höhe der Vergleichssumme machten Schiffl und Doshi keine Angaben und verwiesen darauf, dass Stillschweigen vereinbart sei. “Wir freuen uns, dass es einen guten Vergleich gab”, sagte der Mehrerau-Sprecher. Laut “Vorarlberger Nachrichten” belief sich das erste Vergleichsangebot des Klosters auf 50.000 Euro. Weniger positiv formulierte Doshi: “Angesichts der Schwere des Missbrauchs ist der Betrag sehr niedrig”. Doch habe sein Mandant auf Anraten seines Therapeuten den Prozess beenden wollen.

Laut Schiffl und Dohsi bezieht sich die Entscheidung des OLG nur auf den Fall des 58-Jährigen, nicht aber auch auf das zweite Gerichtsverfahren mit dem 46-jährigen Missbrauchsopfer. Mit jenem Mann seien die Vergleichsgespräche noch am Laufen.

OGH-Anfechtung möglich

Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl konnte am Montag noch nicht sagen, ob das Kloster die Entscheidung des OLG vor dem Obersten Gerichtshof anfechten wird.

(APA)

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