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Kündigungs-Prozess gegen Sekretär: Hard muss 400.000 Euro bezahlen

400.000 Euro Kosten - Haftungsantrag wird gestellt.
400.000 Euro Kosten - Haftungsantrag wird gestellt. ©VOL.AT
Die Bodenseegemeinde muss 400.000 Euro zahlen, nachdem sie einen Prozess gegen einen ehemaligen Gemeindesekretär verloren hat. Der Schaden dürfte nun nicht den Hardern umgehängt werden, so die Grünen - und wollen dies mittels Haftungsantrag erreichen.
Verlorener Prozess kommt Hard teuer zu stehen
Vergleich abgelehnt

400.000 Euro Prozess- und Anwaltskosten plus Gehaltsrückzahlung und künftige Gehaltszahlungen muss die Gemeinde tragen. “Dies ist nicht einfach so hinzunehmen. Der mit der Kündigung verbundene Schaden darf nicht den HarderInnen umgehängt werden. Das wäre eine Veruntreuung der Gemeindegelder”, so die Grüne Gemeinderätin Eva Hammerer. Als Gemeindevertreter sei man verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Deshalb habe man gemeinsam mit der Harder Liste und der SPÖ einen Haftungsantrag gestellt.

Posten bereits nachbesetzt

Hintergrund ist die Kündigung des ehemaligen Gemeindesekretärs durch Bürgermeister Köhlmeier. Da diese laut Gerichtsurteil nicht rechtens war, tritt der Gemeindeangestellte wieder zum Dienst an. Wo er eingesetzt werde, ist derzeit laut ORF noch vollkommen unklar. Als Leiter des Pflegeheimes jedenfalls nicht, so Bürgermeister Harald Köhlmeier. Sicher ist, dass er nun in einer gleichwertigen Position weiter beschäftigt werden muss. Die Position des Gemeindesekretärs kommt dafür kaum in Frage. Diese ist bereits seit 2013 nachbesetzt und man scheint wenig Interesse daran zu haben, dies zu ändern.

Grüne: Gemeinde soll nicht haften

Das Geld jedenfalls werde dringend für andere Projekte für die Gemeinde benötigt. “Dieses Geld brauchen wir für unsere Schule, für den Ausbau der Kinderbetreuung, für die Renovierung des Strandbads und für unser Dorfzentrum”, so Hammerer. Haften müsse außerdem diejenige Person, die den Schaden angerichtet hat – nicht die Gemeinde. Daher soll der Antrag eingebracht werden, die Haftung des Bürgermeisters geltend zu machen. “Ich hoffe auf einen konstruktiven Beschluss, um den Schaden für die Gemeinde möglichst gering zu halten”, so Hammerer.

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