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Ein Amtsleiter zu viel: Verlorener Prozess kommt Hard teuer zu stehen

Bürgermeister Harald Köhlmeier muss nun einen Platz für den alten Amtsleiter finden.
Bürgermeister Harald Köhlmeier muss nun einen Platz für den alten Amtsleiter finden. ©VOL.AT
Hard - Die Bodenseegemeinde hat derzeit einen Amtsleiter zuviel. Während in der Gemeindevertretung die Frage nach der politischen Verantwortung gestellt wird, muss Hard mit hohen Folgekosten rechnen.

Hard hat derzeit zwei Amtsleiter zu bezahlen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die 2013 ausgesprochene Kündigung des damaligen Gemeindesekretärs nicht rechtens ist. Denn das Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz sieht vor, dass Gemeindebedienstete nach fünf Dienstjahren nur mit einem objektiven Grund gekündigt werden dürfen. Und den von Bürgermeister Harald Köhlmeier festgestellte negative Arbeitserfolg konnte das Gericht nicht nachvollziehen.

Amtsleiter erstritt Wiedereinstellung

Grund für die Kündigung war eine einzelne negative Mitarbeiterbeurteilung der Marktgemeinde. Der ehemalige Gemeindesekretär sei inkompetent, selbstherrlich, faul und aggressiv im Umgang mit Mitarbeitern, erklärte die Gemeinde vor dem Arbeitsgericht. Diese Argumentation ließ nicht nur der gekündigte Amtsleiter nicht gelten, der gegen die Kündigung klagte und auch ein Vergleichsangebot von zwei Jahresgehältern ablehnte. Weder das Landesgericht, noch das Oberlandesgericht oder nun der Oberste Gerichtshof konnte die Bewertung der Gemeinde nachvollziehen – und hob die Kündigung auf.

Hohe Kosten für Hard

Hard muss damit nicht nur die Prozesskosten tragen, sondern dem gekündigten Gemeindesekretär die Gehälter der vergangenen Jahre nachzahlen. Allein diese Kosten dürften im oberen sechsstelligen Bereich liegen. Hinzu kommt, dass er nun in einer gleichwertigen Position weiter beschäftigt werden muss.

Die Position des Gemeindesekretärs kommt dafür kaum in Frage. Diese ist bereits seit 2013 nachbesetzt und man scheint wenig Interesse daran zu haben, dies zu ändern. Gemunkelt wird, dass der alte Amtsleiter die Leitung des neuen Pflegeheims übernehmen könnte. Bezahlen muss man ihm den Gehalt eines Amtsleiters, egal in welcher Funktion er schlussendlich tätig wird. Auch könnte er als “weißer Elefant” enden: Dann bekommt er sein Gehalt für eine Stelle, die nur auf dem Papier existiert.

Kritik aus der Opposition

Anton Weber Harder Liste
Anton Weber Harder Liste
Die aktuelle Situation stößt auch in der Gemeindevertretung auf Kritik. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich einfach an einen anderen Schreibtisch setzen lässt”, ist Anton Weber von der “Harder Liste” skeptisch. Er werde die aktuellen Entwicklungen nun “mit Argusaugen beobachten”. Vor allem müsse man in der Gemeindevertretung diskutieren, welcher Schaden durch die damalige Kündigung für die Gemeinde entstanden ist und wer dafür die Verantwortung trägt. Damit stellt er vor allem Köhlmeier eine Rute ins Fester, schließlich ist dieser für die Verwendung von Gemeindebediensteten und Personalentscheidungen zuständig.

Kündigung als Fehlentscheidung

Mag. Eva Hammerer
Mag. Eva Hammerer
Eva Hammerer von “Grünes Hard” nimmt sich ebenfalls kein Blatt vor den Mund. Andere hätten hier “Mist gebaut” mit enormen Kosten für die finanziell schlecht dastehende Marktgemeinde. “Die Verantwortlichen müssen nun klären, wie diese Kosten von Hard abgewendet werden können”, hofft sie noch auf eine Lösung in der Amtsleiterfrage. Bereits die damals ausgesprochene Kündigung hält sie für eine Fehlentscheidung. Es gäbe schließlich auch andere Mittel und Wege, wie man Konflikte lösen könne – statt jemanden einfach vor die Tür zu setzen.

 

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