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Drama in Nüziders: 15 Jahre Haft wegen Mordes an Ehefrau

Angeklagter psychisch angeschlagen.
Angeklagter psychisch angeschlagen. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Das Urteil im Mordprozess ist da: Die Geschworenen haben einstimmig entschieden, dass es Mord war. Michael W. drohen nun 15 Jahre Haft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Angeklagter vor Gericht
Anwalt Stieger im Interview
Ehedrama: Der Prozess
Eine Nachbarin berichtet
Familiendrama in Nüziders
Mordprozess: Angeklagter schwer angeschlagen
Opfer gewaltsam erstickt
Schwierige Entscheidung für Geschworene
Zu toter Frau ins Bett gelegt

Beschuldigter als auch Anwalt haben sich Bedenkzeit über das Urteil erbeten. Mildernd wurde dem Täter ausgelegt, dass er sich zum Zeitpunkt der Tat in einem Zustand eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit befunden hat. Erschwerend war allerdings der qualvolle Tod, den Jasmin erleiden musste. 24 Zeugen waren vor Gericht geladen, alle haben ausgesagt.

Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft die 27-jährige Friseurin nach einem Streit im Ehebett erstickt haben. Der Fall war für zwei Tage anberaumt. Das Urteil wurde aber schon am ersten Verhandlungstag ausgeprochen: Eine Haftstrafe von 15 Jahren und zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund 73.000 Euro.

Haller: Angeklagter zurechnungsfähig.

Auch Primar Reinhard Haller stellte sein psychatrisches Guthaben vor. Es bescheinigt, dass der 30-Jährige keine psychischen Erkrankungen hat und voll straffähig ist. Aber durchaus Auffälligkeiten, wie Selbstmitleid und Gekränktheit aufweise. Die zerrüttete Ehe führte zu Symptomen einer Depression.

„Der Mann hat zwei Gesichter. Zum einen ruhig und gutmütig, andererseits aber auch leicht kränkbar und unglaublich eifersüchtig. Dabei nimmt er sich selbst heraus, ständig neue Frauengeschichten anzufangen“, so umschreibt der Gerichtspsychiater Reinhard Haller die Persönlichkeit des Angeklagten.

Von allen Tötungsdelikten seien zwei Drittel Beziehungstaten. Bindungen, Emotionen und Kränkungen spielen laut Haller die größte Rolle. Die Zurechnungsfähigkeit war laut Haller zwar eingeschränkt, ausgeschlossen war sie durch den Affekt nicht. Dafür liegen drei Gründe vor. Erstens – es handelte sich nicht um einen blitzschnellen Reflex wie zum Beispiel einen Messerstich sondern um ein Ersticken, das ein paar Minuten andauerte andauerte. Zweitens, der Mann hat die Tat angekündigt. Drittens, beim Nachtatverhalten zeigte der Mann keine entsprechende Reaktion. Er war nicht völlig baff, wie dies bei einem, die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Affekt typisch ist, so Haller.

Angeklagter einvernommen

Michael W. erzählte unter Schluchzen während seiner Einvernahme, wie er seine Frau kennenlernte. Er schilderte von den Höhen und Tiefen in der Beziehung. Die Einvernahme musste einmal kurzzeitig unterbrochen werden, weil der Angeklagt psychisch nicht mehr in der Lage war weiter zu sprechen. Der 30-Jährige konnte sich nicht mehr selbstständig auf den Beinen halten, gestützt musste er den Saal verlassen.

Dass der Maurer Michael W. seine Frau getötet hat, steht fest. Kein anderer kommt in Betracht, und der Angeklagte war bislang soweit geständig. Doch welches Delikt durch sein Verhalten verwirklicht wurde, wird eine der schwierigsten Fragen des Prozesses.

Totschlag oder Mord?

„Es war Mord“, sagt die Anklagebehörde. „Es war ein Totschlag, wie er im Lehrbuch steht“, kontert Verteidiger Nicolas Stieger. Auf Mord steht bis zu lebenslange Haft, auf Totschlag fünf bis zehn Jahre.

Der Angeklagte erklärte schluchzend, ihm sei bewusst, dass seine Frau durch seine Hände gestorben sei. Am Tatabend sei es im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohung zu der Auseinandersetzung gekommen. Die 27-Jährige habe so getan, als ob sie zärtlich sein wolle, habe ihn dann aber im Genitalbereich gepackt. Verteidiger Nicolas Stieger sprach von einem emotionalen Ausnahmezustand, eine Tötungsabsicht habe es nicht gegeben. Somit habe es sich um einen Totschlag gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft und die Hinterbliebenenvertreter plädierten auf Mord. Der Verteidiger des Angeklagten, Nicolas Stieger, lehnte einen diesbezüglichen Schluss ab: Aufgrund der Zeugenaussagen und der Beweislage handle es sich eindeutig nicht um Mord. Das Schlusswort vor Gericht hatte der Angeklagte selbst: Er trug ein während der Haft verfasstes Gedicht an die Verstorbene und deren Sohn vor.

Streit wegen kostenpflichtiger Sex-Hotlines

Die Beschreibung der nicht einmal einjährigen Ehe des Paares durch Zeugen zeichnete ein düsteres Bild. Die Frau wollte sich offenbar scheiden lassen, nachdem ihr Mann wegen eines Sexualdelikts vor Gericht gestanden hatte – was sie erst nach der Eheschließung erfahren hatte.

Der Maurer bestätigt, dass es fünf Tage vor der Tat zu einem heftigen Streit auf seiner Baustelle kam. Seine Frau Jasmin war auf Kontoauszüge in der Höhe von 500 Euro für Sexhotlines gestoßen. Zur Tat selbst tun sich offenbar große Erinnerungslücken auf. Richter Wilfried Marte versuchte dennoch die wichtigen Details in Erfahrung zu bringen. Unter Tränen entschuldigte sich der Angeklagte bei der Opferfamilie. Er sei sich bewusst, welches Leid er verursacht hat.

Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger stellten gezielte Fragen zu der konfliktreichen Beziehung. Auffallend ist, dass der Mann seine Ehefrau als eifersüchtig, besitzergreifend und streitsüchtig beschreibt. Er selbst sei immer treu, liebevoll und tolerant gewesen.

Jasmin ist qualvoll erstickt

Nach der Einvernahme des Beschuldigten erläuterte Gerichtsmediziner Walter Rabl sein Gutachten. Das Opfer sei qualvoll erstickt. Zwei bis drei Minuten erlebte die Frau bewusst Todesangst. Jasmin versuchte offenbar krampfhaft dem Erstickungstod zu entkommen, das bestätigte die gerichtsmedizinische Untersuchung der Lunge. Als nächstes werden einige der 24 geladenen Zeugen aussagen.

Mütter schilderten Situation

Die neunte Zeugin – die Mutter des Angeklagten – erzählte, dass sie nach der Hochzeit ihres Sohnes keinen Kontakt mehr zu ihm hatte. Sie wusste um die Ehekrise und vermutete Hörigkeit. Als ihr Sohn Selbstmordgedanken äußerte, konsultierte sie den Hausarzt.

Die Mutter des Opfers hingegen schildert die Situation naturgemäß ganz anders. Sie berichtet wie die Tochter in einem Anruf ihre Ängste schilderte. Auch Jasmin gegenüber soll Michael W. Selbstmordabsichten geäußert haben. “Wenn du dich scheiden lässt, bringe ich mich um und dich nehme ich mit”, soll der 30-Jährige gesagt haben. Jasmins Mutter sorgte sich um ihre Tochter. Als sie von einem Auslandsaufenthalt zurückkehrte und nach ihrer Tochter sehen wollte, war es zu spät. Jasmin war tot. Der Täter öffnete ihr zwar noch schwer verletzt die Wohnungstüre, brach dann aber schwer verletzt zusammen.

Rekonstruktion

Am 26. Juni vergangenen Jahres soll der Mann das Gesicht seiner Frau etwa eine Minute in die Matratze gedrückt haben, es kam zum Verschluss der Atemöffnungen. Jasmin W. erstickte. Gleich darauf soll der Mann einen SMS-Kontakt mit einer Frau begonnen haben, unter anderem sei es darin um ihr Sexualleben gegangen. Gegen Mitternacht begann der Maurer laut Anklage einen Chat mit zwei Damen im Internet. Das Thema: Die Durchführung eines “Dreiers”. Gegen drei Uhr – so die Anklage – sei der Mann dann zurück gekommen, habe sich zu seiner toten Frau ins Bett gelegt und sich mit einem Küchenmesser lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Ein Stich öffnete sogar den Herzbeutel.

Anwalt Nicolas Stieger im Interview

Video: Angeklagter im Gerichtssaal

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VOL.AT, Christiane Eckert, APA

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