Inhaltliche Details zur Expertise nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Der tatverdächtige Ehemann des Opfers liegt nach wie vor im Landeskrankenhaus Rankweil. Spätestens nächste Woche muss das Gericht über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden. Wie aus dem den VN exklusiv vorliegenden zusammenfassenden Obduktionsgutachten hervorgeht, starb Jasmin W. (27) in der Nacht zum 26. Juni, zwischen 23 und 1 Uhr, einen äußerst qualvollen Tod.
Gerichtsmediziner Walter Rabl kommt zu dem Schluss, dass das Opfer in Bauchlage in eine weiche Unterlage gedrückt wurde und in dieser Position langsam erstickte. Es handle sich dabei um einen äußerst grausamen Todeseintritt, der für das Opfer mit Todesangst und massivem Erstickungsgefühl verbunden ist. Abhängig von der Gegenwehr und der Intensität des Verschlusses der Atemöffnungen dauere es unter Umständen sogar ein bis zwei Minuten bis Bewusstlosigkeit eintrete, heißt es in der Expertise. Rabl entdeckte beim Opfer zudem Weichteilquetschungen, die für eine ungeformte Gewalteinwirkung gegen den Rücken sprechen. Spuren von Alkohol oder Medikamenten fand der Mediziner nicht.
Weitere Einvernahme
Der 30-Jährige, der sich nach der Tat selbst lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte, wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft ebenfalls gerichtsmedizinisch untersucht. Wie aus dem Gutachten hervorgeht, stach er sich mit einem Messer zumindest fünf Mal in die Brust. Einer der Stiche habe den Herzbeutel eröffnet und zu einer zwei Millimeter großen Verletzung des Herzens geführt. Die Verletzungen seien lebensgefährlich gewesen, Zweifel an einer Selbstbeibringung bestünden nicht, heißt es im Bericht. Chemisch-toxikologische Untersuchungen ergaben, dass der Beschuldigte weder Alkohol noch sonstige Suchtmittel zu sich genommen hatte. Nachgewiesene Substanzen wie Ketamin und Propofol könnten dem Mann im Zuge der Notfall-Behandlung verabreicht worden sein, heißt es in dem Gutachten sinngemäß.
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