Nach den VN vorliegenden Informationen hat der tatverdächtige Ehemann der getöteten Jasmin W. eine Bewährungsstrafe off en. Vor zwei Jahren war der heute 30-Jährige am Landesgericht Feldkirch wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Herbst 2008 (einvernehmlichen) Sex mit einem 13-jährigen Mädchen hatte.
Schwierige Ermittlungen um gewaltsamen Tod
Die Ermittlungen rund um den gewaltsamen Tod der 27-Jährigen gestalten sich unterdessen recht schwierig. So brach Michael W. am Dienstag während einer Einvernahme zusammen. Derzeit befi ndet sich der psychisch schwer angeschlagene Untersuchungshäftling im LKH Rankweil.
Die Befragung, die von zwei Kriminalbeamten im Landeskrankenhaus Feldkirch durchgeführt wurde, dauerte etwa zweieinhalb Stunden. Bei den allgemeinen Fragen zur Lebenssituation meines Mandanten war alles noch in Ordnung. Als es dann in Richtung Tat ging, verschlechterte sich sein Zustand. Schließlich kollabierte er, schildert Verteidiger Nicolas Stieger im Gespräch mit den VN. Ein Arzt erklärte den 30-Jährigen daraufh in für vernehmungsunfähig, das Verhör musste vorzeitig abgebrochen werden. Wann die nächste Befragung stattfinden wird, konnte Stieger nicht sagen. Zuerst muss sich sein Gesundheitszustand verbessern.
U-Haft bei Haftverhandlung
Bei der Haftverhandlung am Mittwoch wurde wie erwartet die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen. Wenn es sich um ein Verbrechen handelt, für das eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren vorgesehen ist, muss in den meisten Fällen die Untersuchungshaft verhängt werden, man spricht dann von einer bedingt obligatorischen U-Haft, erklärte Heinz Rusch, Sprecher der Anklagebehörde.
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