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Nüziders-Mordprozess hat begonnen - Angeklagter schwer angeschlagen

Feldkirch - Um 8.30 Uhr hat am Donnerstag am Feldkircher Schwurgericht der Mordprozess gegen den 30-jährigen Maurer Michael W. begonnen. Er ist wegen Mordes an seiner Frau Jasmin (27) angeklagt.
Bilder aus dem Gerichtssaal
Angeklagter vor Gericht
Schwierige Entscheidung für Geschworene
Familiendrama in Nüziders
Opfer gewaltsam erstickt
Eine Nachbarin berichtet

Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft die 27-jährige Friseurin nach einem Streit im Ehebett erstickt haben. Der Fall ist für zwei Tage anberaumt. Wie immer in einem solchen Verfahren ist aber alles offen. Alle 24 Zeugen sind für heute geladen. Theoretisch kann aber kurzfristig auf ihre Aussage verzichtet werden oder es könnte sich herausstellen, dass sie nichts Wesentliches bezeugen können. Dann könnte der Prozess auch wesentlich rascher zu einem Ende kommen. Umgekehrt kann die Geschworenenberatung über Schuld oder Unschuld eines Menschen relativ „zügig“ gehen oder Stunden in Anspruch nehmen. Den Vorsitz des Prozesses führt Richter Wilfried Marte.

Rekonstruktion

Nach den Eröffnungsplädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger bekommt zunächst der Angeklagte selbst die Möglichkeit, die wohl prägendsten Momente seines Lebens zu schildern. Am 26. Juni vergangenen Jahres soll der Mann das Gesicht seiner Frau etwa eine Minute in die Matratze gedrückt haben, es kam zum Verschluss der Atemöffnungen. Jasmin W. erstickte. Gleich darauf soll der Mann einen SMS-Kontakt mit einer Frau begonnen haben, unter anderem sei es darin um ihr Sexualleben gegangen. Gegen Mitternacht begann der Maurer laut Anklage einen Chat mit zwei Damen im Internet. Das Thema: Die Durchführung eines “Dreiers”. Gegen drei Uhr – so die Anklage – sei der Mann dann zurück gekommen, habe sich zu seiner toten Frau ins Bett gelegt und sich mit einem Küchenmesser lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Ein Stich öffnete sogar den Herzbeutel.
„Mein Mandant kann und will sich nicht mehr an die Details erinnern“, sagt Verteidiger Nicolas Stieger. Dem Täter sei klar, dass das Opfer durch seine Hände getötet worden sei, doch es liege ein klassischer Totschlag vor, so der Bregenzer Verteidiger.

Zustimmung

Die Staatsanwaltschaft stimmt insofern zu, dass ein heftiger Affekt vorlag. „Allgemein begreiflich“ – wie es beim Totschlag vorausgesetzt wird, sei dieser aber nicht. „Es hat genügend Zeit bestanden sich mit der Situation abzufinden“, betont der Ankläger. Außerdem hätte der Mann durch eigenes Verschulden, insbesondere durch seine „sexuell motivierten Kontakte zu anderen Frauen“ dazu beigetragen, dass es zu der belastenden Ehesituation gekommen sei. Primar Reinhard Haller bestätigt, dass eine schwere Frustriertheit und psychische Erschöpfung vorgelegen habe, was die Kontrollmechanismen deutlich geschwächt hätte. Eine Minderung der Zurechnungsfähigkeit scheint also vorzuliegen.

Immer schwierig

Die acht Geschworenen, die schlussendlich entscheiden, werden es schwer haben. Ob ein Mensch sich damit abgefunden hat, dass er jemanden unter Umständen tötet, ist immer schwer zu entscheiden. Wenn Täter im Nachhinein sagen: „Das wollte ich nicht“, ist das eher die Regel als die Ausnahme. Dennoch war es ihnen damals in der Hitze des Gefechts vielleicht „egal“. Dann ist es Mord. Lässt sich jedoch jemand in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung zur Tat hinreißen, dann ist laut Gesetz die Schuld gemildert, der Täter hat Hoffnung auf eine wesentlich mildere Strafe. Verteidiger Nicolas Stieger ist jedenfalls entschlossen, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass sein Mandant keinesfalls ein Mörder ist.

Video: Angeklagter im Gerichtssaal

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