“Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit”, sagte Anwalt Hanns Feigen am Donnerstag vor dem Landgericht München. “Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit.”
Urteil könnte noch heute Fallen
Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei. Das Urteil werde nicht vor 14.00 Uhr fallen, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz.
“Besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung”
Es handele sich um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, hatte Staatsanwalt Achim von Engel zuvor vor dem Landgericht München II gesagt. “Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor.”
Eine Selbstanzeige müsse zumindest so viele Angaben erhalten wie eine Steuererklärung. “Das ist bis heute nicht der Fall”, betonte von Engel.
“Milderungsgründe rechtfertigen keine Bewährung”
Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe. Der Prozess habe einen “gewaltigen medialen Wirbelsturm” ausgelöst, Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden.
Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das aber nicht. Nach dem Plädoyer der Verteidigung könnte es noch am Donnerstag zu einem Urteil kommen.
Verteidigung erkennt Millionenschuld an
Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro. Die Verteidigung hat diese Steuerschulden anerkannt.
Unabhängig von einer möglichen Verurteilung fordern immer mehr Politiker Hoeneß’ Rücktritt von seinen Spitzenämtern beim FC Bayern. Die Aufsichtsräte der FC Bayern AG wollen weiterhin das Urteil abwarten, ehe sie eine Entscheidung über ihren Vorsitzenden treffen.
(dpa/red)
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