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Hoeneß-Prozess: Steuerschuld des Bayern-Boss beträgt sogar 27,2 Mio.

Am Dienstag wird die vierte und letzte Zeugin im Prozess gegen Uli Hoeneß gehört.
Am Dienstag wird die vierte und letzte Zeugin im Prozess gegen Uli Hoeneß gehört. ©AP
Die Steuerschuld von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß liegt nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft sogar bei 27,2 Millionen Euro. Zu den 23,7 Millionen Euro, die aus neuen Unterlagen von der Rosenheimer Steuerfahndung errechnet worden waren, kommen demnach noch die 3,5 Millionen Euro aus der ursprünglichen Anklage gegen den 62-Jährigen Boss des deutschen Fußball-Rekordmeisters hinzu.
Auftakt im Hoeneß-Prozess
Geständnis über fast 20 Millionen

Zuvor hatte am Dienstag die als Zeugin vor dem Münchner Landgericht vernommene Rosenheimer Steuerfahnderin die Summe von 23,7 Millionen Euro genannt. Hoeneß selber hatte zum Prozessauftakt tags zuvor eingeräumt, 18,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Angesichts der neuen Enthüllungen ist offen, ob das Urteil wie geplant am Donnerstag fallen kann. Eine Entscheidung darüber will das Gericht erst am Mittwoch nach der Anhörung weiterer Zeugen fällen.

Haftstrafe immer wahrscheinlicher

Die Staatsanwaltschaft hatte Hoeneß ursprünglich wegen 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern angeklagt. Da die Hauptverhandlung läuft, schützt es Hoeneß nicht, dass die Strafverfolger zunächst nicht die gesamte Summe aufgedeckt hatten. Eine unbedingte Haftstrafe wird angesichts der Enthüllungen vom Dienstag immer wahrscheinlicher. Auf Steuerhinterziehung stehen in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft, in besonders schweren Fällen zehn Jahre.

Gewaltiges Vermögen aufgetürmt

Hoeneß türmte der Steuerfahnderin zufolge in den Jahren bis 2005 mit seinen Devisenspekulationen ein gewaltiges Vermögen auf. Der Saldo seiner Konten bei der Bank Vontobel habe mehr als 150 Millionen Euro betragen, erklärte die Beamtin. In manchen Jahren habe der Gewinn mehr als 30 Millionen Euro ausgemacht. Nach 2006 ging es abwärts. “Ende 2010 ist nicht mehr sehr viel von den Gewinnen da, was leider an der Steuer nichts ändert”, schilderte die Beamtin.

USB-Stick sorgt für Aufregung

Für Aufregung sorgte die 45-Jährige mit einem Detail: Eine Datei auf einem USB-Stick, den die Steuerfahndung erst im Februar von Hoeneß’ Anwälten erhalten habe, sei bereits vor gut einem Jahr kurz nach dessen Selbstanzeige erstellt worden. Dies sei von EDV-Experten ihres Hauses ermittelt worden, erklärte sie im Zeugenstand. Die Kammer lud für Mittwoch den Spezialisten der Steuerfahndung vor.

Bei der von ihr genannten Summe von 23,7 Mio. Euro soll es sich um eine “Best-Case-Rechnung” zugunsten von Hoeneß handeln, die sich aus einer Neuberechnung seiner Steuern aufgrund neu eingereichter Unterlagen für die Jahre 2003 bis 2006 ergeben habe. Die Verteidiger von Hoeneß hatten erst am 27. Februar umfassende Dateien zu den Devisengeschäften ihres Mandanten abgegeben. Auf deren Grundlage führte die Steuerfahndung nun die Neuberechnung durch.

Roter Wäschekorb voller Akten

Nach Ansicht der Steuerfahnderin, die mit einem roten Wäschekorb voller Akten den Saal 134 im Münchner Justizpalast betreten hatte, sind die nachgereichten Unterlagen aber lückenhaft. “Hier fehlen 1,7 Millionen, von denen keiner weiß, wo sie sind”, sagte etwa Richter Rupert Heindl einmal. Zudem habe Hoeneß mehrere Fristen verstreichen lassen. Die Beamtin warf dem Angeklagten deshalb eine Hinhaltetaktik vor.

Für Hoeneß’ Hoffnungen, dass seine Selbstanzeige vor Gericht doch noch als gültig anerkannt wird und er damit straffrei davonkommt, bedeuteten die Angaben der Steuerfahnderin einen massiven Dämpfer. Eine strafbefreiende Selbstanzeige muss nach den gesetzlichen Vorgaben umfassend sein. Die Staatsanwaltschaft hatte seine am 17. Jänner 2013 eingereichte Selbstanzeige aber bereits als unvollständig eingestuft und deshalb nicht anerkannt.

Schweigsam am zweiten Tag

Der Fußballmanager hatte sich am Montag reumütig gezeigt und beteuert, er wolle zur vollen Steuerehrlichkeit zurückkehren. Am zweiten Verhandlungstag schwieg er, während die Beamtin aus Rosenheim sein steuerliches Sündenregister vortrug und auf Basis neuer Datenberge aus Zürich ihre jüngste Schätzung abgab.

Der Prozess war ursprünglich auf vier Verhandlungstage angesetzt. Angesichts der immer komplexeren Sachlage wird damit gerechnet, dass Richter Rupert Heindl weitere Termine plant. Für Mittwoch ließ er auch den für Hoeneß zuständigen Betriebsprüfer als Zeugen laden.

(APA)

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