Haller wird Zurechnungsfähigkeit von Milosav M. prüfen
Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) gab dem Anliegen nicht statt, berichtete die “Neue Vorarlberger Tageszeitung” (Donnerstagsausgabe). Demnach soll Haller nun in seiner Expertise klären, ob der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und ob die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen.
Der Pflichtverteidiger des 26-Jährigen, Edgar Veith, hatte im Namen seines Mandanten die Unabhängigkeit Hallersbezweifelt. Der Gerichtspsychiater habe sich bei einer Podiumsdiskussion bereits öffentlich zu dem Fall geäußert und dabei von Mord gesprochen. Er könne daher im Gerichtsverfahren nicht als unabhängig auftreten, so Veiths Haltung. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte Haller im April 2011 mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt.
OLG: “Kein Anlass zur Enthebung”
Das Landesgericht Feldkirch gab dem Einspruch des Verteidigers nicht statt, woraufhin Veith Beschwerde beim OLG einlegte. Das Landesgericht habe “mit eingehender und unbedenklicher Begründung eine Befangenheit des Sachverständigen verneint und weiters ausgeführt, dass auch keine Zweifel an seiner Sachkunde bestünden, weshalb kein Anlass zur Enthebung vorliegt”, zitierte die Zeitung aus dem OLG-Beschluss.
Der dreijährige Cain war am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige, der Lebensgefährte der Mutter, die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein. Der 26-Jährige, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt in Untersuchungshaft. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.