Haller soll als Sachverständiger die Zurechnungsfähigkeit des 26-jährigen Tatverdächtigen ebenso überprüfen wie jene der Mutter des Buben. Veith bezweifelt allerdings die Unabhängigkeit Hallers in dieser Angelegenheit, weil sich der Gerichtspsychiater bei einer Podiumsdiskussion bereits öffentlich zu dem Fall geäußert habe. Seines Erachtens nach könne er daher im Gerichtsverfahren nicht als unabhängig auftreten, so Veiths Haltung. Gegenüber dem Rundfunk stellte der Rechtsanwalt außerdem fest, dass schon das Gutachten Hallers zur Vernehmungsfähigkeit seines Mandanten nicht tragbar gewesen sei.
Da Veith im Ende Februar an die Staatsanwaltschaft übermittelten Obduktionsbericht “wesentliche Detailfragen nicht beantwortet” sah, hat er in der Zwischenzeit zudem einen mehrseitigen Fragenkatalog an den medizinischen Gutachter Walter Rabl geschickt. An der Arbeit Rabls, der die Obduktion durchführte, zweifelt Veith aber nicht.
Der dreijährige Cain ist am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige, der Lebensgefährte der Mutter, die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein. Der 26-Jährige, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt in Untersuchungshaft. Gegen Cains Mutter, die zur Tatzeit bei der Arbeit war, sind Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten im Gang. (APA)
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