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Fall Cain: Rechte des Angeklagten verletzt?

Feldkirch - Der Verteidiger des Angeklagten im Fall Cain erhebt Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Gegenüber Vorarlberg Online sprach Anwalt Dr. Edgar Veith von „Freunderlwirtschaft“.
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„Ich kann zur Zeit nicht ausschließen, dass mein Mandant durch das Verhalten einzelner Organe der Staatsanwaltschaft Feldkirch in seinen Rechten auf besonders gröbliche Art und Weise verletzt wurde“, sagt Dr. Edgar Veith, Anwalt des Beschuldigten im Fall Cain gegenüber Vorarlberg Online. Für ihn steht fest: „Ich sehe nicht ein, warum immer der gleiche Sachverständige (Anm. der Red.: Reinhard Haller) herbeigezogen wird. Hier stellt sich die Frage nach der Ausübung von Freunderlwirtschaft

Für Veith ist außerdem nicht nachvollziehbar, warum er erst über die Medien von der Bestellung des Sachverständigen Haller erfahren hat. „Die Amtsverschwiegenheit gilt bekanntlich auch für die Staatsanwaltschaft“, betont der Götzner Rechtsanwalt.

Zahlreiche Vorwürfe

Diese zwei Punkte sind nicht die einzigen Vorwürfe, die Veith gegen die Staatsanwaltschaft erhebt. Über weitere Aspekte will er aber derzeit keine Auskunft geben. Veith: „Während des Ermittlungsverfahrens möchte ich mich zurückhalten.“ Unterdessen hat Veith die Sachverhaltsdarstellungen unter anderem an die Korruptionsstaatsanwaltschaft überreicht.

Angeklagter „schwer krank“

Auf den Gesundheitszustand seines Mandanten angesprochen meint Edgar Veith: „Es handelt sich bei ihm um einen schwer kranken Menschen, er braucht ständige ärztliche Unterstützung sowie Medikamente, das wird auch so bleiben. Seine Rente hat er schließlich nicht umsonst bekommen(VOL / Sebastian Goop) 

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