Bures stellte klar: “Wir werden das nicht zur Kenntnis nehmen.” Führe Deutschland, wie im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, eine Maut ein, die nur für Ausländer Kosten verursache, sei das “EU-rechtswidrig”. Eine Diskriminierung der österreichische Autofahrer werde man nicht zur Kenntnis nehmen.
Bures behält sich alle Mittel offen
Welche Schritte genau gesetzt werden, konnte die Infrastrukturministerin noch nicht sagen, da das im Koalitionspakt angeführte Modell unklar sei. Führe es aber zu einer Diskriminierung, werde man alle Mittel ausschöpfen, also auch den Gang zum EuGH.
Faymann ist etwas vorsichtiger
Etwas vorsichtiger äußerte sich der Kanzler, der zunächst einmal abwarten will, wie der konkrete Vorschlag der deutschen Regierung aussehen wird. Angedacht seien ja auch Modelle, wie sie in Österreich schon zur Anwendung kämen. Dann werde man natürlich nichts dagegen tun. Wenn es aber so sei, dass Österreicher etwas anderes zahlen müssten als Deutsche, müsse man sagen: “So geht das nicht.”
“Kein Zusammenhang von Steuer und Maut”
Nach dem SPÖ-Präsidium präzisierte Bures ihre Bedenken: “In dieser Form wird das nicht kommen.” Würden exakt die Mautkosten nur den deutschen Autofahrern steuerlich ersetzt, widerspreche das dem EU-Recht.
Freilich konzedierte die Ministerin, dass Deutschland an sich bei seinen Autosteuern Senkungen vornehmen könne, wie es wolle. Dies dürfe aber in keinem direkten Zusammenhang mit der Maut stehen, da ansonsten eine Diskriminierung ausländischer Lenker bestehe. Bures ging jedoch davon aus, dass Deutschland kein Interesse an einem Vertragsverletzungsverfahren habe.
Erste Anlaufstelle: EU-Kommission
Sollte es aber doch Maßnahmen setzen, die aus ihrer Sicht EU-rechtswidrig seien, werde man von österreichischer Seite entsprechende Schritte setzen. Erste Adresse wäre dabei für das Infrastrukturministerium die europäische Kommission, wo Bures in Form einer Beschwerde die Bedenken gegen die einseitige Belastung österreichischer Autofahrer vorbringen würde
Grundlage dafür sei der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle EU-Bürger. Teilt die Kommission die Bedenken, würde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Als “letztes Mittel” kommt für Bures dann noch in Frage, sich direkt an den Europäischen Gerichtshof zu wenden. (red/APA)
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