Der Messepark plant eine Erweiterung von derzeit 17.000 auf 21.700 Quadratmetern. Dies sei so durch die Bewilligung von 1985 gedeckt, diese sah eine Gesamtverkaufsfläche von 22.667,12 Quadratmeter vor. Inzwischen gingen die Baupläne in der Stadt Dornbirn verloren. Für die Verordnung von 1996 und 2008 nahm man daher eine Ist-Erhebung als Grundlage – und beschränkte den Messepark auf 17.500 Quadratmetern.
Messepark will um 4.700 Quadratmeter wachsen
Die Stadt Dornbirn bot dem Messepark als Kompromiss eine Erweiterung um 1.500 bis 2.500 Quadratmetern an – zuwenig für die Familie Drexel. Ähnlich sah es das Urteil des Landesverwaltungsgerichts. Man hätte auch die (zu diesem Zeitpunkt bei der Stadt nicht auffindbaren) Baupläne und nicht nur eine Ist-Erhebung als Verordnungsgrundlage heranziehen müssen. Diese sei daher nicht rechtskonform – und reichte die Entscheidung im Oktober 2015 an den Verfassungsgerichtshof weiter.
Verfassungsgericht gibt Stadt Dornbirn recht
Am Donnerstag trudelte dessen Entscheidung bei den Verantwortlichen ein: Der Flächenwidmungsplan von 2008 ist entgegen der Meinung des Landesverwaltungsgerichts rechtsgültig. Es spiele keine Rolle, ob der Stadtvertretung bestimmte Baupläne oder -verordnungen bei der Beschlussfassung vorlagen. “Entscheidend ist nur, für welches Ausmaß an Verkaufsflächen des Einkaufszentrums eine Baubewilligung vorliegt”, erläutert der Gerichtshof.
Baupläne für Entscheidung irrelevant
Der Bescheid von 1996, als das Einkaufszentrum mit dem zweiten Obergeschoss um 1.500 Quadratmetern erweitert wurde, ging bereits vom Istbestand aus. Dieser habe damit die Widmung des Messeparks abgeändert – und somit die gewidmete Maximalgröße auf die damals erreichten 17.500 Quadratmetern gebracht.
Höchstgericht akzeptiere “Schlamperei”
Für die Entscheidung hat man im Messepark nur Unverständnis. “Jeder Bürger mit einem normalen Rechtsempfinden würde davon ausgehen, dass ein Bescheid, der aufgrund einer Schlamperei eines Amtes falsch zustande kommt, nicht zum Nachteil des Bauherren bestätigt werden kann”, erklärt man per Aussendung.
Kein Verständnis für Entscheidung
Messepark-Rechtsanwalt Karl Schelling kritisiert, dass der Verfassungsgerichtshof aus seiner Sicht wichtige Umstände nicht berücksichtigte. So habe es 1996 für den Messepark keine Möglichkeit der Beschwerde gegen den Bescheid gegeben. Auch dass die Pläne verschwunden waren, scheint das Höchstgericht nicht zu stören. “Normalerweise ist es verfassungswidrig, wenn sich die zuständigen Gremien aufgrund fehlender Unterlagen nicht mit der konkreten Faktenlage beschäftigen konnten”, zeigt sich Schelling überrascht.
Zurück zum Start
300 zusätzliche Arbeitsplätze und Investitionen von bis zu 55 Millionen Euro würde man so verhindern. Für die Messepark-Betreiber bedeutet dies, dass man nun wieder mit der Stadt und dem Land Vorarlberg um jeden Quadratmeter der Erweiterung verhandeln muss.
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