Die Bundesregierung hat die umfassende, 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Mit der im Ministerrat abgesegneten Neufassung sollen Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden.
Nebeneinander Radfahren
Das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern im gemischten Verkehr wird mit der neuen Regelung in Zukunft möglich sein. Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen, die von den Radfahrern eingehalten werden müssen:
- So wird das Nebeneinanderfahren neben einem Kind unter zwölf Jahren immer gestattet, die Ausnahme bilden Schienenstraßen.
- In 30 km/h-Zonen dürfen dies nun alle Radfahrer, sofern es sich nicht um eine Vorrangs- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Bisher war das Nebeneinanderfahren für Radfahrer laut StVO nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt.
- Auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr durfte bisher nur bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander gefahren werden.
Inkrafttreten soll die neue Regelung am 1. Oktober 2022.
Wird Radfahren im Straßenverkehr durch diese neuen Regelungen tatsächlich sicherer? Unsere Kommentarfunktion bietet Platz für Ihre Meinung.
(VOL.AT)
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