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Zwei Mordprozesse in Wien an einem Tag: Messerattacken aus Eifersucht

Dieses Messer war bei dem Fall im 2. Bezirk die Tatwaffe.
Dieses Messer war bei dem Fall im 2. Bezirk die Tatwaffe. ©LPD Wien
Gleich zwei Bluttaten, die von eifersüchtigen Männern in Wien verübt worden sind, werden am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht behandelt. Die 20-jährige Tatjana R. soll im Februar 2014 von ihrem Ex-Freund (33) erstochen worden sein. In dem anderen Fall muss sich ein 31-Jähriger wegen Mordversuchs am neuen Partner seiner Ex-Frau verantworten.
Tatjana R. wurde erstochen
Mordversuch im 2. Bezirk

Tatjana R. hatte sich laut Anklage zu einem Treffen mit dem 33-jährigen Mann überreden lassen, der es nicht verkraftet haben dürfte, dass sie sich von ihm getrennt hatte. Er soll sie wiederholt bedroht haben. Trotzdem suchte sie am 11. Februar 2014 seine Wohnung in der Treustraße auf, zumal ihr der Mann noch Geld schuldete.

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Als sie am nächsten Tag nicht bei der Arbeit erschien, schalteten Kollegen die Polizei ein. In der Wohnung ihres Ex, die von den Beamten aufgebrochen werden musste, stießen sie auf die Leiche der 20-Jährigen. Sie war an einem Herzstich verblutet.

Mordversuch in Wien Leopoldstadt

Ebenfalls Eifersucht war im Spiel, als ein 41-Jähriger am 18. März 2014 am späten Abend an die Tür seiner Ex-Frau in Wien-Leopoldstadt klopfte. Obwohl die Scheidung von der 34-Jährigen bereits vier Jahre zurücklag, hatte er von der Frau nicht abgelassen. Er hatte sie bedroht und war handgreiflich geworden, so dass sie gegen ihn eine Einstweilige Verfügung erwirkte, die ihm einen näheren Kontakt untersagte. Mehrmals wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Als der neue Freund der Frau auf das Klopfen hin die Tür öffnete, gab ihr Ex-Mann vor, mit diesem reden zu wollen. Die beiden Männer gingen auf die Straße, wo der Ex-Mann laut Anklage plötzlich ein 14 Zentimeter langes Küchenmesser zückte und damit mehrfach auf den 27-Jährigen einstach. Eine Notoperation rettete ihm das Leben.

Lange Haftstrafen erwartet

Für die beiden Angeklagten geht es – sollten die Geschworenen den von der Staatsanwaltschaft inkriminierten Mord bzw. versuchten Mord bejahen – um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. (APA)

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