Zugang zur Altersteilzeit wird weiter eingeschränkt

Die Bundesregierung verschärft die Bedingungen für die Altersteilzeit deutlicher als bisher geplant. Wie aus einem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien im Sozialausschuss hervorgeht, werden künftig 17 statt bisher 15 Beschäftigungsjahre in den letzten 25 Jahren vorausgesetzt.
Zudem wird der staatliche Lohnausgleich von 90 auf 80 Prozent reduziert – vorerst befristet auf die Jahre 2026 bis 2028. Diese Kürzung betrifft ausschließlich neue Vereinbarungen zur Altersteilzeit.
Bezugsdauer auf drei Jahre begrenzt
Parallel zur Einführung der neuen Teilpension wird auch die Bezugsdauer des Altersteilzeitgeldes eingeschränkt: Künftig wird es in der Regel nur noch für maximal drei Jahre gewährt. Ab dem Zeitpunkt eines Anspruchs auf Teilpension entfällt der Anspruch – mit wenigen Ausnahmen für langjährig Versicherte.
Regierung rechnet mit Einsparungen
Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Reformpakets. Ziel ist laut Regierung eine Einsparung von rund 500 Millionen Euro bis 2030.
Kritik von FPÖ und Grünen
Die FPÖ kritisiert die Reform als weiteren Abbau im Pensionssystem und fordert die Rückkehr zur "Hacklerregelung". Die Grünen bemängeln vor allem die verkürzte Bezugsdauer für jene, die die neue Teilpension nicht nutzen können.
Teilpension ab 2026 möglich
Die neue Teilpension, beschlossen mit Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen, soll ab kommendem Jahr verfügbar sein. Anspruchsberechtigt sind Personen, die bereits eine Korridor- oder Schwerarbeitspension beziehen könnten. Die Teilpension wird je nach Arbeitszeitreduktion in drei Stufen ausbezahlt – bis zu 75 Prozent der regulären Pensionshöhe.
Das sind die neuen Regeln im Überblick
- Mehr Beitragsjahre nötig: Künftig 17 statt bisher 15 Jahre Beschäftigung in den letzten 25 Jahren erforderlich
- Weniger Lohnausgleich: Staatlicher Zuschuss sinkt von 90 auf 80 Prozent (für neue Vereinbarungen 2026–2028)
- Bezugsdauer gekürzt: Altersteilzeitgeld wird nur noch maximal drei Jahre lang ausbezahlt
- Teilpension ersetzt Modell: Wer Anspruch auf Teilpension hat, erhält kein Altersteilzeitgeld mehr
- Ausnahmen möglich: Langzeitversicherte sind teils von der Kürzung ausgenommen
- Ziel der Maßnahmen: Regierung will bis 2030 rund 500 Millionen Euro einsparen
(VOL.AT)
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