Teilpension statt Altersteilzeit: Das ändert sich ab 2026

Mit dem Reformpaket will die Regierung das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen und die Finanzierbarkeit des Pensionssystems sichern. Das gesetzliche Pensionsalter bleibt bei 65 – doch der frühe Ruhestand wird spürbar erschwert.
Kernpunkte:
- Korridorpension künftig erst ab 63 Jahren (statt bisher 62)
- Altersteilzeit wird auf max. 3 Jahre beschränkt
- Teilpension ersetzt schrittweise den früheren gleitenden Ausstieg
Teilpension statt „Frühruhe“
Neu eingeführt wird ab 2026 die Teilpension:
Wer pensionierbar ist, kann die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduzieren. Im Gegenzug wird der entsprechende Anteil der Pension ausbezahlt, während der Rest weiter ins Pensionskonto einfließt – was die spätere Pension erhöht.
Gut zu wissen: Die Abfertigung wird weiter nach Vollzeit berechnet – niemand verliert also Geld beim endgültigen Ausstieg.
AMS-Geld: Zuverdienst gestrichen
Besonders hart trifft es Arbeitslose:
Ab 2026 wird der geringfügige Zuverdienst während des AMS-Bezugs (derzeit max. 551,10 €/Monat) abgeschafft – mit wenigen Ausnahmen. Ziel ist, dass Betroffene schneller wieder arbeiten gehen.
Steuerbonus für Arbeiten im Ruhestand
Wer nach Pensionsantritt weiterarbeitet, soll steuerlich belohnt werden:
Geplant ist eine pauschale Endbesteuerung mit 25 % für Erwerbseinkommen in der Pension. Das soll sich lohnen – vorausgesetzt, Sozialpartner und Regierung einigen sich rechtzeitig.
Nachhaltigkeitsmechanismus: Sparen ab 2030 möglich
Wenn die Pensionsausgaben den Budgetrahmen um mehr als 0,5 % überschreiten, greift ab 2030 ein automatischer Sparmechanismus. Dann könnten Maßnahmen wie längere Beitragszeiten, spätere Antrittsalter oder geringere Anpassungen folgen – auch über die aktuelle Legislaturperiode hinaus.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Einführung: ab 1. Jänner 2026
- Korridorpension: erst ab 63 Jahren
- Altersteilzeit: max. 3 Jahre, keine Nebenjobs mehr erlaubt
- Teilpension: gestaffelter Ausstieg mit Teilbezug
- AMS-Zuverdienst: gestrichen, außer in Ausnahmefällen
- Pension & Job: Steuerbonus bei Weiterarbeit
- Frühwarnsystem: automatischer Sparkurs ab 2030 möglich
(VOL.AT)
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