Zeckenimpfschutz-Aktion für bäuerliche Versicherte

Die Verpflichtung ergibt sich aus der Vorsorge gegen Berufskrankheiten. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, bei denen die Arbeit nur teilweise ein Risiko darstellt, ist in der Land- und Forstwirtschaft die gesamte Arbeitswelt exponiert. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Infektionsgefahr sich auf viele Regionen auch anderer Bundesländer erstreckt. Daher soll in einem ersten Schritt das Impfangebot auf einzelne Bezirke anderer Bundesländer ausgeweitet werden.
Erstes Ziel des Impfangebotes ist die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Daher auch das kostenlose Impfangebot. Kostenlos für den Versicherten bedeutet, dass er weder für die Impfung selbst noch für den Impfstoff Auslagen hat. Als finanzielle Belastung trifft ihn daher nur die Fahrt zum Impfort bzw. ein allfälliger serologischer Test, wenn er sich im Unklaren ist, ob noch ein Impfschutz besteht.
In den so genannten Pilotbezirken, in Vorarlberg ist dies der Bezirk Feldkirch, wurden die bäuerlichen Versicherten über das Angebot bereits schriftlich informiert und können sich bis Mitte Dezember zur Impfung anmelden. Neben dem Bauern oder der Bäuerin selbst steht das Angebot auch allen im Betrieb regelmäßig tätigen Angehörigen offen.
Einige Detailinformationen zur Zeckenkrankheit und zum Impfschutz:
Was ist die Zeckenkrankheit FSME? |
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis wird von Zecken übertragen. Sie ist im Gegensatz zur Borreliose eine Viruserkrankung, die zur Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute und des Zentralnervensystems führt. Die Symptome der FSME können einer Grippe ähnlich sein wie z. B. Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Nackensteifigkeit. Die Erkrankung kann auch zu bleibenden Schäden wie Lähmung oder lang andauernder Rekonvaleszenz führen, aber auch tödlich enden. Gegen die ausgebrochene Erkrankung gibt es keine spezifische Heilbehandlung. Es können nur die Symptome so gut wie möglich gemildert werden. Der einzige wirksame Schutz gegen die Erkrankung ist die aktive FSME-Impfung.
Wer ist gefährdet? |
Tätigkeiten in der Natur sind die häufigste Ursache für eine FSME-Erkrankung. Das FSME-Virus ist über den gesamten europäischen Kontinent verbreitet. Das Risiko an einer FSME zu erkranken, ist gerade im bäuerlichen Bereich durch die Arbeiten im Freien besonders hoch. Auch in Österreich sind die Erkrankungsfälle deutlich gestiegen. Bäuerinnen und Bauern und ihre mittätigen Angehörigen sollten sich daher nach Möglichkeit schützen, indem sie an dieser kostenlosen Impfaktion teilnehmen.
Art der Impfung Grundimmunisierung und Auffrischung |
Die Zeckenschutzimpfung ist eine Dreifachimpfung und gewährleistet einen mehrjährigen Schutz. Zwei Impfungen erfolgen im Abstand von 4 bis 12 Wochen, die dritte Teilimpfung neun bis zwölf Monate später.
Die 1. Auffrischungsimpfung wird drei Jahre nach der dritten Teilimpfung durchgeführt. Weitere Auffrischungsimpfungen erfolgen bei Personen bis zum 60. Lebensjahr alle 5 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre.
Wer ist teilnahmeberechtigt? |
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Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbauern
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im Betrieb mittätige Ehegatten, Kinder (Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder) ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern
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Geschwister
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in der Unfallversicherung versicherte Jäger und Fischer
Für die Teilnahme an der Impfung ist unbedingt eine Anmeldung bei der SVB bis Mitte Dezember notwendig. Bei Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch an die Nummer: 05574/4924-7320. Anmeldeunterlagen werden dann zugesandt bzw. die Anmeldung wird aufgenommen.
Sich impfen lassen heißt den Zecken keine Chance geben!
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