Begründet wird der Antrag mit dem starken Anstieg der Anfängerzahlen in diesem Studium. An der WU sind derzeit rund 26.000 Studierende inskribiert, die Nachfrist läuft allerdings noch bis Ende November. Erst im Vorjahr hatte die WU mit mehr als 24.000 Studenten einen historischen Höchststand verkündet. Die Zahl der Studienanfänger ist gegenüber dem Vorjahr um rund 18 Prozent auf ca. 5.000 angewachsen.
Im Universitätsgesetz sieht der sogenannte “Notfallparagraf” (§ 124b) vor, dass im Falle von “unvertretbaren Studienbedingungen” für jene Studien, für die in Deutschland der Numerus clausus gilt, wieder Zugangsbeschränkungen eingeführt werden können. Dafür müssen alle Unis, die das betreffende Fach anbieten, gemeinsam einen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen. Schließlich muss noch die Bundesregierung dem Antrag zustimmen.
WU-Rektor Christoph Badelt hatte im Oktober gegenüber der APA den Standpunkt bezogen, dass die WU rein rechtlich auch ohne Abstimmung mit den anderen Unis eine Beschränkung beantragen könne, da “Wirtschafts- und Sozialwissenschaften” wesentlich breiter als die verwandten BWL-Studien an den anderen Unis aufgestellt sei. Erst im Master-Studium erfolge eine Spezialisierung.
Auch im Wissenschaftsministerium ist man der Meinung, dass die WU als einzige Universität den betreffenden Studiengang anbietet. Der Antrag auf Einführung von Zugangsbeschränkungen werde nun geprüft.
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