Wiener Mafia-Mord: "Dritter Mann" nicht mehr des Mordes verdächtigt

Das gab die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Dienstagabend auf APA-Anfrage bekannt.
U-Haft wurde verlängert
Die über den Mann verhängte U-Haft wurde vom Landesgericht für Strafsachen um weitere vier Wochen verlängert – allerdings nur mehr wegen Gebrauchs fremder Ausweise und falscher Zeugenaussage. Laut Salzborn wurden als Haftgründe Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen.
Die Verlängerung der U-Haft ist rechtskräftig. Die Rechtsvertreterin des 29-jährigen Serben, Heike Sporn, legte dagegen keine Rechtsmittel ein. Die Entscheidung des Landesgerichts sei zwar “ein bisserl hart, aber ich bin der Ansicht, dass das Oberlandesgericht einer Haftbeschwerde im derzeitigen Ermittlungsstadium nicht entsprochen hätte”, meinte sie am Dienstagabend im Gespräch mit der APA. Sporn will vorerst die weiteren Erhebungen abwarten: “Grundsätzlich kann dann jederzeit ein Enthaftungsantrag gestellt werden.”
Schüsse in der Wiener Innenstadt
Das der Mafia zugeschriebene Blutbad im Durchgang beim Lugeck Richtung Wollzeile – vom Schützen fehlt nach wie vor jede Spur – hatte Vladimir R. (32) das Leben gekostet. Sein 23-jähriger Begleiter – angeblich ein Sohn eines früheren Bosses der montenegrinischen Mafia in der Vojvodina-Hauptstadt Novi Sad – wurde schwer verletzt. Der unmittelbar nach der Bluttat als Zeuge befragte 29-Jährige hatte in seiner Einvernahme laut Polizei widersprüchliche Angaben gemacht. Er hatte die Opfer zum Mittagessen in ein bekanntes Schnitzel-Lokal im Herzen Wiens begleitet. Bei seiner Zeugenbefragung könnte er – so die aktuelle Verdachtslage – bewusst die Unwahrheit gesagt haben.
Fest steht jedenfalls, dass der Mann in Österreich unter einem falschen Namen in Erscheinung getreten ist. Er hatte einen auf Daniel M. lautenden Ausweis bei sich. Außerdem liegt der Wiener Justiz in Bezug auf den 29-Jährigen ein Auslieferungsersuchen der serbischen Strafverfolgungsbehörden vor. Nach dem Mann war europaweit wegen Suchtgifthandels gefahndet worden. Dem Vernehmen nach will das Landesgericht über die beantragte Auslieferung erst dann entscheiden, wenn das Strafverfahren um den Mordanschlag erledigt ist.
(APA/Red)
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