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Wiener Ärztekammer: Kein Kindergarten-Zugang für nicht geimpfte Kinder

Die Wiener Ärztekammer fordert Konsequenzen für Impfgegner.
Die Wiener Ärztekammer fordert Konsequenzen für Impfgegner. ©APA/DPA/ARNE DEDERT
Keine Familienbeihilfe und kein Zugang zu Kindergärten: Das fordert die Wiener Ärztekammer, sollten Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen.
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Die Wiener Ärztekammer fordert österreichweit eine an die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Familienbeihilfe gekoppelte Impfpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Ein entsprechender Beschluss fiel am Dienstagabend im Vorstand, teilte die Ärztekammer am Mittwoch mit.

Die Forderung umfasse demnach alle im Gratisimpfprogramm vorgesehenen Impfungen. Bei nicht erfolgten Impfungen inklusive Auffrischungen solle letztlich der Zugang zu öffentlichen Kindergärten verwehrt werden, hieß es in dem vom Vorstand mehrheitlich beschlossenen Antrag.

Wiener Ärztekammer fordert österreichweite indirekte Impfpflicht

“Es geht uns nicht um Strafen, sondern in erster Linie um den Schutz der besonders Schwachen”, erklärte Rudolf Schmitzberger, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Wien und Vorstandsmitglied, auf APA-Anfrage. Vorgeschlagen wurde ein stufenweises Vorgehen – zunächst gehe es um Motivation und Belohnung, erst als letzte Konsequenz soll der Besuch des Kindergartens nicht gestattet werden bzw. das Kindergeld gekürzt werden. Das funktioniere etwa beim Mutter-Kind-Pass bereits gut.

“Aus der Praxis weiß ich, dass Reden oft zu wenig ist, damit stößt man oft an Grenzen”, berichtete Schmitzberger. Impfpflicht gebe es beispielsweise auch in Italien und den USA, wo sogar zum Besuch der Universität ein Impfnachweis erbracht werden muss. “Wir leben da noch in einer anderen Zeit”, meinte Schmitzberger. Impfskeptiker würden sich durch reine Informationen letztendlich nicht beeindrucken lassen, hier müsse zu anderen Mitteln gegriffen werden.

Das Hauptaugenmerk liege auf den ersten drei Jahren, nicht auf dem letzten – verpflichtenden – Kindergartenjahr. Es bestehe eine ethische Pflicht, das Gemeinwohl im Auge zu haben. Der Grundgedanke sei der Schutzcharakter, betonte Schmitzberger. Es müsse jedenfalls mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werden, damit nicht mehr Gegner geschaffen werden. In einem nächsten Schritt werde der Beschluss nun an die Österreichische Ärztekammer weitergeleitet.

(Red)

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