Die Stadt Wien und die Gewerkschaft haben sich auf eine Erhöhung der Funktionsgebühren für die Beisitzer, Ersatzbeisitzer und Vertrauenspersonen sowie auf eine Anpassung der Tarifstaffeln für die städtischen Bediensteten, die bei Wahlen mitarbeiten, geeinigt.
Die derzeitigen Regelungen gehen auf einen Stadtsenatsbeschluss des Jahres 1999 zurück. Die Anforderungen für den Wahldienst sind in den vergangenen zwanzig Jahren massiv gestiegen. Insbesondere die Einführung der Briefwahl 2007, aber auch die Novellen infolge der Bundespräsidentschaftswahl 2016 haben zu einem deutlichen Mehraufwand geführt, der nun durch die Erhöhung der Entschädigungen und Tarife abgegolten wird. Der Beschluss gilt für alle Wahlen, Volksbefragungen, Volksbegehren und Volksabstimmungen.
Mehr Aufwand bei Wahlen: Höhere Entschädigungen beschlossen
Zusammengefasst werden folgende Maßnahmen beschlossen:
Erhöhung der Funktionsgebühren bei allen Wahlen für die Beisitzer und Ersatzbeisitzer der Sprengelwahlbehörden, besonderen Wahlbehörden und Bezirkswahlbehörden am Wahltag von 45 auf 80 Euro. Die Funktionsgebühren für die Vertrauenspersonen dieser Wahlbehörden werden von 45 auf 50 Euro erhöht.
Erhöhung der Funktionsgebühren bei allen Wahlen für die Beisitzer und Ersatzbeisitzer der Bezirkswahlbehörden für die Auszählung der rückgelangten Briefwahlkarten am Tag nach dem Wahltag von 20 auf 80 Euro. Die Funktionsgebühren für die Vertrauenspersonen dieser Wahlbehörden werden von 20 auf 50 Euro erhöht.
Erhöhung der Tarifstaffeln bei allen Wahlen für alle städtischen Bediensteten, die bei der Wahlvorbereitung mitarbeiten, unter schwerpunktmäßiger Berücksichtigung der Verantwortungsträger für das Wahlkartenverfahren.
Mit der neuen Entschädigung für Beisitzer in der Höhe von 80 Euro wird Wien zum Beispiel mit Salzburg gleichziehen (zum Vergleich: Innsbruck 70 Euro, Graz 70 Euro).
(Red)
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