Wiederbetätigungsverfahren gegen FPÖ-Politiker nach SS-Lied-Skandal eingestellt

Am 27. September 2024 fand auf dem Hernalser Friedhof das Begräbnis eines Mitglieds der Burschenschaft "Olympia" statt. Dabei wurde das Lied "Wenn alle untreu werden" gespielt. Ein Video davon wurde dem "Standard" zugespielt, der berichtete, dass die anwesenden FPÖ-Politiker Graf, Stefan und Nemeth trotz des Singens des sogenannten SS-Treuelieds am offenen Grab geblieben seien. Dies führte zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung gegen die drei FPÖ-Politiker.
Vorsatz der Wiederbetätigung konnte FPÖ-Politikern nach SS-Lied-Skandal nicht nachgewiesen werden
Der Verdacht, die Freiheitlichen hätten sich im Sinne des Verbotsgesetzes betätigt, erhärtete sich am Ende nicht. Zum einen wurden laut Behördensprecherin Bussek die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt, weil sich nicht eindeutig klären habe lassen, ob am offenen Grab überhaupt die von der SS verwendete Version des Liedes gesungen wurde. Zum anderen habe man den drei Politikern keinen Vorsatz in Richtung einer Wiederbetätigung nachweisen können. "Der unmittelbar vor der Nationalratswahl unternommene Skandalisierungsversuch löst sich damit gänzlich in Luft auf", reagierte Norbert Nemeth auf die Verfahrenseinstellung. Er hoffe, "dass im Sinne der Objektivität und Fairness über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in genau demselben Ausmaß berichtet wird, wie damals über die Aufhebung der Immunität und die Einleitung dieses Verfahrens", hielt Nemeth in einer Presseaussendung fest.
"Standard"-Berichterstattung über SS-Lied-Skandal vom OLG Wien für zulässig erklärt
Indes wurde eine Klage der drei FPÖ-Politiker gegen die Tageszeitung "Der Standard" im Zusammenhang mit der Berichterstattung über deren Teilnahme an dem Begräbnis in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesen. Das bestätigte OLG-Sprecherin Susanne Lehr am Mittwochnachmittag der APA. "Der Tatbestand der üblen Nachrede ist nicht erfüllt", sagte Lehr. Die erstinstanzliche Verurteilung des "Standard" sei daher aufgehoben worden.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hatte Mitte Jänner den "Standard" nach dem Mediengesetz zu einer Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro verurteilt, weil mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt worden sei. Stefan, Graf und Nemeth hatten die "Standard"-Berichterstattung als "infam und rufmörderisch" bezeichnet. Sie betonten, bei dem von Max Schenkendorf ursprünglich als Gedicht verfassten Lied handle es sich um ein über 200 Jahre altes Volks- und Studentenlied. Dieses sei nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verfasst worden. Man habe seinerzeit damit der Niederlage gegen Napoleon und dem Untergang des Kaiserreichs 1805/1806 "nachgetrauert". Für sie habe das Lied keinen Bezug zum Nationalsozialismus und zur SS, die das Lied für sich reklamiert und "missbräuchlich" abgeändert hätte.
"Der Vorwurf, bei einem Begräbnis nicht aufzustehen und zu gehen, wenn jemand ein Lied absingt, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede nicht", erläuterte OLG-Sprecherin Lehr im Gespräch mit der APA. Daher sei dem Rechtsmittel des "Standard" gegen die erstinstanzliche Verurteilung Folge gegeben und die Entscheidung aufgehoben worden.
(APA/Red)
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