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Klage gegen "Standard" erfolgreich: Gudenus wehrt sich gegen SS-Lied-Vorwurf

"Der Standard" geht in Berufung.
"Der Standard" geht in Berufung. ©APA (Canva)
Die Tageszeitung "Der Standard" wurde erneut wegen der Berichterstattung über ein Begräbnis verurteilt, bei dem ein umstrittenes Lied unter anderem von FPÖ-Politikern gesungen wurde. Die Tageszeitung will in Berufung gehen.
FPÖ-Klage gegen "Standard" erfolgreich
FPÖ-Skandal bei Begräbnis

Die Tageszeitung "Der Standard" ist am Montag erneut in Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Begräbnis verurteilt worden, bei dem laut Berichterstattung ein angebliches "SS-Lied" gesungen worden sein soll. Bereits im Jänner hatten drei FPÖ-Politiker ein entsprechendes Verfahren wegen übler Nachrede in erster Instanz gewonnen. Nun war auch der ehemalige Freiheitliche Johann Gudenus vor Gericht erfolgreich, bestätigte das Straflandesgericht Wien der APA.

Ausgangspunkt war ein Begräbnis eines Burschenschafters, der am 27. September 2024 am Hernalser Friedhof zu Grabe getragen worden war. Dabei wurde auf dessen Wunsch hin das Lied "Wenn alle untreu werden" intoniert. Ein Video davon wurde dem "Standard" zugespielt, der in weiterer Folge berichtete, die bei der Trauerfeier anwesenden FPÖ-Politiker Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth sowie Gudenus hätten sich nicht entfernt, obwohl am offenen Grab das sogenannte "SS-Treuelied" gesungen worden sei.

Abgrenzung von SS: Man habe "Ältere Variante" des Lieds bei Begräbnis gesungen

Konkret argumentierten die Teilnehmer am Begräbnis, bei der dort gesungenen Version habe es sich um eine ältere Variante des Liedes gehandelt. Erst später sei das Lied von der SS abgewandelt worden. Dennoch wurde die parlamentarische Immunität der drei aktiven Politiker im Dezember vom Nationalrat aufgehoben, damit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz eingeleitet werden konnten.

"Der Standard" muss über 20.000 Euro Entschädigung zahlen, geht in Berufung

Den Prozess nach dem Mediengesetz haben Graf, Stefan und Nemeth bereits in erster Instanz gewonnen. Das Gericht sah mit mehreren Artikeln den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen. Gudenus, der politisch nicht mehr aktiv ist, strengte separat ein Verfahren an. Am Montag wurde der "Standard" zu Entschädigung und Urteilsveröffentlichung sowie Kostenersatz verurteilt. Die Zeitung legte volle Berufung ein.

(APA/Red)

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