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Wegen Bankomatgebühren: Konsumentenschutzminister Stöger lässt BAWAG klagen

Die geplanten Änderungen bei der BAWAG sorgen für Unmut.
Die geplanten Änderungen bei der BAWAG sorgen für Unmut. ©APA/Herbert Neubauer
Die Umstellungen bei der BAWAG, bei denen Kunden teils schon ab der zweiten Automatentransaktion eine Gebühr zahlen müssen, dürften der Bank eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation einbringen.

Die BAWAG bekommt wegen ihrer neuen Konten, bei denen die Kunden teils schon ab der zweiten Automatentransaktion eine Gebühr zahlen müssen, nun auch juristischen Ärger. Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, eine Verbandsklage einzubringen. Die Vorgangsweise der BAWAG sei “klar gesetzwidrig”, meint Stöger.

Bei der Klage geht es nicht um Bankomatgebühren an sich, sondern um die Umstellung einiger BAWAG-Kunden mit alten Billigkonten auf neue, teurere Modelle. Dabei habe die Bank zweimal gegen Gesetze verstoßen, teilte das Konsumentenschutzministerium der APA am Freitag mit.

BAWAG stellt Konten um

Die BAWAG hat rund 20.000 Kunden mit billigen alten Konten mit Kündigung gedroht, wenn sie nicht auf ein neues Kontobox-Modell umsteigen. Die neuen Konten sind um einiges teurer. Laut Rechnung der Arbeiterkammer (AK) kostete das günstigste BAWAG-Konto im Vorjahr bei jährlich 280 Buchungen 88 Euro, jetzt sind es knapp 150 Euro. Dabei ist beim günstigsten neuen Modell, das fix 4,90 Euro im Monat kostet, nur eine Automatentransaktion im Monat inkludiert, jede weitere kommt auf 39 Cent.

Als Automatentransaktion gilt unter anderem die Geldbehebung am Bankomaten, wie im Kleingedruckten steht. Die neuen Kontomodelle der BAWAG gibt es bereits seit 4. Februar.

BAWAG: Stöger sieht klare Gesetzesverstöße

Konsumentenschutzminister Stöger nahm am Freitag das Wort Bankomatgebühr nicht in den Mund. Er sieht aber klare Gesetzesverstöße der BAWAG.

Aufgrund des Transparenzgebots im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) müsste die BAWAG im Änderungsangebot anführen, welche konkreten Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern sollen. “Das Änderungsangebot enthält diesbezüglich aber überhaupt keine Erläuterung oder Informationen, sondern erweckt sogar den Eindruck, der Verbraucher würde sich durch einen Umstieg auf das angebotene Kontomodell etwas ersparen, obwohl sich die Kontokosten tatsächlich um ein Vielfaches erhöhen.”

Außerdem müsste die BAWAG gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) bei Vertragsänderungsangeboten eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten, argumentiert der Minister. “Dass bedeutet, dass für den Verbraucher nachteilige Änderungen frühstens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten dürfen. Nach dem vorliegenden Angebot sollen die Änderungen aber sofort wirksam werden, sobald der Verbraucher das Änderungsangebot angenommen hat.”

Verbandsklage steht bevor

Der VKI wird nun im Auftrag des Ministeriums bei Gericht Unterlassungsansprüche gemäß Konsumentenschutzgesetz geltend machen, also eine sogenannte Verbandsklage einbringen.

Wenn die Gerichte der Klage stattgeben, wovon laut Stöger auszugehen ist, da die Gesetzesverstöße eindeutig seien, darf die BAWAG bei den umgestellten Konten die neuen oder erhöhten Entgelte nicht mehr verrechen und muss bereits verrechnete Gebühren dem Verbraucher zurückzahlen.

“Wenn die Bank das nicht freiwillig macht, können wir gegen sie mit dem Urteil Exekutionen führen”, so Stöger. “Allerdings können wir natürlich nicht verhindern, dass die BAWAG PSK solche Konten dann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigt”, schränkte der Minister ein.

BAWAG schwächt ab: “Wir führen keine Bankomatgebühr ein”

Die BAWAG wollte am Donnerstag die Bargeldbehebungsentgelte bei den neuen Konten nicht als “Bankomatgebühr” verstanden wissen. “Wir führen keine Bankomatgebühr ein”, teilte die Bank am Abend mit. Und: 35 Prozent der BAWAG-Kunden nützten Automaten nur einmal im Monat.

Das Thema Bankomatgebühr regt seit Monaten auf, als der US-Bankomatbetreiber Euronet eine solche einführte. Stöger will seitdem Zusatzgebühren gesetzlich verbieten, der Koalitionspartner ÖVP ist aber, wie die Banken, dagegen, vorstellbar ist für die ÖVP höchstens eine Kennzeichnung von Gebühren. 2017 soll eine Neuregelung zum Umgang mit Bankomatgebühren kommen, weil Österreich eine EU-Richtlinie dazu umsetzen muss. Außerdem prüft die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) seit einiger Zeit das Thema Bankomatgebühren. Konkret sehen sich die Wettbewerbshüter an, ob Fremdanbieter von Bankomaten nach der derzeitigen Gesetzeslage einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber den nationalen Banken haben.

In Österreich gibt es rund 8.800 Bankomaten, an 70 davon verlangt Euronet Bankomatgebühren.

(APA, Red.)

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