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Was sich ab 2026 bei Arbeit, Pension und Weiterbildung ändert

Ab 2026 ändern sich zentrale Regeln bei Arbeit, Pension und Weiterbildung.
Ab 2026 ändern sich zentrale Regeln bei Arbeit, Pension und Weiterbildung. ©CANVA
Ab 2026 greifen in Österreich umfangreiche Neuerungen im Arbeitsrecht, Pensionssystem und bei der beruflichen Weiterbildung. Eine Reform, die tief in den Alltag vieler Menschen eingreift.

Ab Jänner 2026 müssen Betriebe bei jeder Anmeldung zur Sozialversicherung die genaue Wochenarbeitszeit angeben. Das schafft mehr Transparenz und erleichtert es Arbeitnehmern, die tatsächliche Stundenzahl zu kontrollieren – besonders relevant in Branchen mit häufig prekären Arbeitsverhältnissen.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) unterstützt diese Maßnahme, fordert aber Nachschärfungen: Künftig sollen auch spätere Änderungen – etwa bei einer Arbeitszeitreduktion oder -aufstockung – gemeldet werden müssen. Nur so lasse sich das reale Ausmaß von Beschäftigung korrekt abbilden, so ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth. Frühere Regelungen dieser Art hätten bereits erfolgreich Missbrauch eingedämmt.

Kollektivverträge für freie Dienstverhältnisse

Ab 2026 können auch freie Dienstverhältnisse in Kollektivverträge einbezogen werden. Das bedeutet: Mindeststandards bei Entlohnung, Krankenstand und Arbeitszeit gelten künftig auch für diese Beschäftigungsform. Ein Schritt, der mehr Fairness für atypisch Beschäftigte bringen soll.

Nebenjob bei Arbeitslosigkeit nur noch in Ausnahmen erlaubt

Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann ab 2026 nur noch eingeschränkt einen Nebenjob ausüben. Der geringfügige Zuverdienst wird auf Ausnahmefälle beschränkt – etwa bei älteren Personen oder Langzeitarbeitslosen. Damit sollen Schlupflöcher und Systemumgehungen verhindert werden.

Teilpension ersetzt teilweise die Altersteilzeit

Eine gesetzlich verankerte Teilpension wird ab 2026 eingeführt: Wer bereits Anspruch auf (vorzeitige) Pension hat, kann die Arbeitszeit freiwillig auf 25 bis 75 Prozent reduzieren und erhält dafür eine anteilige Pension kombiniert mit dem verbleibenden Lohn. Ziel ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand.

Gleichzeitig wird der Zugang zur Korridorpension verschärft: Das Antrittsalter steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, und die erforderliche Versicherungsdauer wird von 40 auf 42 Jahre verlängert. Betroffen sind Personen, die ab 1964 geboren wurden.

Altersteilzeit wird zeitlich begrenzt

Die geförderte Altersteilzeit ist ab 2029 nur noch für maximal drei Jahre möglich. Für die Übergangsphase 2026 bis 2028 gelten noch erleichterte Bedingungen. Neu ist auch: Wer Altersteilzeit in Anspruch nehmen will, muss zuvor mindestens 884 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Arbeiten im Alter: Mehr Anreize statt Zwang

Ziel der Reform ist klar: Menschen über 60 sollen nicht müssen, aber wollen können – und dafür attraktive Rahmenbedingungen vorfinden. Die geplante Flat Tax von 25 Prozent auf zusätzliche Einkommen im Ruhestand ist gestrichen. Stattdessen dürfen Pensionistinnen und Pensionisten ab 2027 jährlich bis zu 15.000 Euro steuerfrei dazuverdienen – unabhängig davon, ob sie selbstständig oder unselbstständig tätig sind.

Überstunden: Höhere Freibeträge, steuerfrei

Eine weitere Entlastung betrifft die Überstunden. Ab 2026 bleiben bis zu 15 Zuschläge pro Monat steuerfrei – jeweils bis maximal 170 Euro. Auch die Entlohnung für Sonn- und Feiertage wird wieder steuerfrei gestellt, bis zu einer Grenze von 400 Euro monatlich.

Paket zur Älterenbeschäftigung startet 2026

Kernstück des Reformvorhabens ist ein neues "Älterenbeschäftigungspaket", das mit einem Monitoring- und Anreizsystem ältere Arbeitnehmer motivieren soll, länger im Beruf zu bleiben. Die Regierung plant, ab 2027 jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich in die Arbeitsmarktförderung älterer Personen zu investieren.

Stärkung der zweiten Pensionssäule

Die betriebliche Altersvorsorge soll auf neue Beine gestellt werden. Künftig soll ein Generalpensionskassenvertrag allen Arbeitnehmern offenstehen – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Modell anbietet. Auch Gelder aus der "Abfertigung Neu" sollen künftig kostenfrei in eine Pensionskasse übertragbar sein. Für Härtefälle wird ein frühzeitiger Zugriff auf einen Teil des angesparten Kapitals geprüft.

Bildungskarenz wird durch Weiterbildungszeit ersetzt

Ein weiteres zentrales Element der Reform betrifft die Weiterbildung. Anstelle der Bildungskarenz wird ab 2026 die sogenannte "Weiterbildungszeit" eingeführt. Teilnahmeberechtigt ist, wer mindestens zwölf Monate im selben Betrieb tätig war und eine qualifizierte Weiterbildung nachweisen kann. Bei einem Bruttogehalt ab 3255 Euro müssen sich Arbeitgeber mit 15 Prozent an den Kosten beteiligen. Eine verpflichtende Beratung beim AMS ist vorgesehen.

Ein direkter Übergang von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit ist künftig nicht mehr möglich. Die Zugangskriterien werden verschärft, insbesondere für Personen mit Hochschulabschluss. Teilzeitvarianten bleiben erlaubt, allerdings mit geringerer Förderung und mindestens zehn Wochenstunden an Arbeitszeit oder entsprechenden ECTS-Punkten.

Ab Juni 2026: Recht auf Gehaltseinsicht

Mit Mitte 2026 tritt die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in Kraft. Unternehmen dürfen künftig nicht mehr durch Verschwiegenheitsklauseln verhindern, dass Gehälter verglichen werden. Arbeitnehmer erhalten das Recht, die Entlohnung von Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit zu erfragen. Arbeitgeber müssen etwaige Unterschiede begründen können – ein klarer Schritt in Richtung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit".

Digitalisierung: Mehr Sicherheit bei Online-Diensten

Auch bei digitalen Behördenservices tut sich etwas: Wer künftig etwa FinanzOnline nutzen möchte, benötigt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Zusätzlich zu Benutzername und Passwort wird etwa eine Smartphone-Bestätigung notwendig. Das soll sensible Daten besser schützen.

Ein Jahr der großen Veränderungen

Ob Arbeitsrecht, Pension oder Weiterbildung – 2026 wird für viele zum Jahr der Umstellung. Die Reformen bringen mehr Transparenz und neue Möglichkeiten, aber auch strengere Regeln. Wie gut die Umsetzung funktioniert, wird sich zeigen – ebenso, ob sie den Alltag tatsächlich fairer und gerechter machen.

(VOL.AT)

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