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Wahlkampffinale im Zug: Darf Rauch das?

Schlussendlich bleibt es ein Thema zwischen Rauch und den ÖBB.
Schlussendlich bleibt es ein Thema zwischen Rauch und den ÖBB. ©VOL.AT/Steurer
Landesrat Johannes Rauch mietet privat einen Zug für das Wahlkampffinale der Vorarlberger Grünen. Doch darf man das?
Verbotener Wahlkampf der Grünen?
Ist das Wahlkampf, Herr Rauch?

Erst vor Kurzem wurde das neue Parteispendengesetz beschlossen, nach der in Österreich jede Person maximal 7.500 Euro an eine politische Partei pro Jahr spenden darf. Gleichzeitig verbietet die ÖBB parteipolitische Aktivitäten in seinen Zügen und Bahnhöfen. Geworben wurde über die Veranstaltung über die Accounts der Vorarlberger Grünen. Hinter vorgehaltener Hand spricht man in Vorarlberg bereits von einem Parteispendenskandal und einer Täuschung der ÖBB. Doch ist da was dran?

Maximal 7.500 Euro Parteispenden

Nach dem aktuellen Wissenstand hat Johannes Rauch den Zug privat angemietet und nutzt ihn selbst für den Wahlkampfabschluss der Vorarlberger Grünen, begleitet von grüner Prominenz. Dies sei nicht die einzige Ausgabe Rauchs in diesem Wahlkampf, lässt er durchblicken. Das neue Parteiengesetz sieht unter § 6 vor, dass eine Person maximal 7.500 Euro pro Jahr an eine Partei spenden darf. Als politische Partei zählen hier auch die Landesorganisationen.

Ist Zugmiete Parteispende?

Privatpersonen können wie auch die Landespolitik oder Unternehmen Züge anmieten. Vonseiten der ÖBB betont man, dass bei der Kostenkalkulation Rauch in keiner Form bevorzugt wurde, er zahle gleich viel wie jeder andere Österreicher. Kalkuliert werde sowohl nach zeitlicher Nutzung wie auch nach der zurückgelegten Strecke. Nach informierten Stellen müsse man hier jedoch mit einem niedrigen vierstelligen Bereich rechnen.

Selbst wenn diese Kosten über den erwähnten 7.500 Euro liegen würden, muss es nicht illegal sein. Denn Rauch könne damit argumentieren, dass er seinen eigenen Wahlkampf finanziert. Dass ein Kandidat sein Privatvermögen für einen Vorzugstimmenwahlkampf verwendet, ist legal. Private Wahlkampfausgaben für den eigenen Wahlkampf fallen außerdem nicht unter die Parteispendengesetze. In diesem Fall bleibt nur die Frage, wieviel Rauch in den Wahlkampf investiert und in welchem Verhältnis dies in seinen persönlichen Wahlkampf oder in den allgemeinen Parteiwahlkampf fließt.

Wahlkampfkostengrenze

Selbst wenn die Kosten für die Zug- und Schienenmiete unter den 7.500 Euro ist und Rauch diese als persönliche Wahlkampfkosten führt - schlussendlich müssen die Grünen die persönlichen Ausgaben Rauchs bei der Abschlussrechnung anführen. Hier gilt, zumindest unverbindlich, die im Landtag beschlossene Wahlkostenobergrenze von zwei Euro pro Wahlberechtigen. Dies sind jedoch 550.000 Euro, die dann Landesrat Rauch und die Partei gemeinsam nicht überschreiten dürfen.

Ein Problem bleibt

Nach diesem Wissenstand wurde Rauch weder von der ÖBB in der Preisgestaltung bevorzugt, noch fallen seine Ausgaben vermutlich unter Parteispenden oder dürften die Kostenobergrenze sprengen. Davon unberührt bleibt jedoch die Frage, ob die ÖBB über den Sinn der Zugmiete im Unklaren war.

Wie die ÖBB betont, ging sie von anderen Rahmenbedingungen aus, als der Mietvertrag eingegangen wurde. Aus ihrer Sicht war es eine Sprechstunde des Landesrats, wie schon mehrere davor, kein Wahlkampfabschluss geplant. Parteipolitik mit der ÖBB ist nicht gewünscht, da man als staatsnaher Betrieb nicht in die Parteipolitik gezogen werden will. Hier wolle man künftig strenger reagieren und allgemein solche Veranstaltungen kurz vor Wahlen nicht mehr zulassen. Ob es hier zu einem Missverständnis kam, bleibt offen.

(Red.)

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