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Vorwürfe gegen Kulturamts-Leiterin: 40.000 Euro für ein nicht erschienenes Buch

Mirjam Mayer (VOL.AT) mirjam.mayer@russmedia.com
Gegen die Bregenzer Kulturamtsleiterin werden schwere Vorwürfe erhoben.

Seit Dezember 2020 ist Judith Reichart Kulturamtsleiterin in Bregenz. In den vergangenen Monaten war sie für eine Vielzahl von Projekten und Ausstellungen verantwortlich. Auch ist sie ehrenamtlich als Präsidentin des Vereins Magazin4 Bregenzer Kunstvereins tätig. Wie die Vorarlberger Nachrichten exklusiv berichten, soll sie sich knapp drei Jahre lang - von Oktober 2017 bis Mai 2020 - vom Verein ein Honorar überweisen lassen haben. Als Kunsthistorikerin war sie mit Recherchen und Konzeption für ein Buch zum 25-Jahre-Jubiläum des Vereins beauftragt.

Das Brisante daran: Das Buch ist laut VN.at bis heute nicht erschienen. Belege und Arbeitsfortschritt blieb sie laut Recherchen der Vorarlberger Nachrichten ihren Auftraggebern und Vereinsmitgliedern schuldig. Sie soll die Auftraggeber über mehrere Monate immer wieder vertröstet haben. Das Land Vorarlberg und die Stadt Bregenz subventionierten den Bregenzer Kunstverein mit ca. 350.000 Euro jährlich. Die Frage nach dem Verbleib des Geldes bleibt unbeantwortet. Zu sämtlichen Vorwürfen wollte Reichart sich auf VN.at-Anfrage nicht äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bgm. Michael Ritsch

Für Bürgermeister Ritsch eine "externe Angelegenheit"

"Zu den Vorwürfen kann die Stadt keine inhaltliche Stellungnahme abgeben, da die Vorwürfe die Tätigkeit von Mag. Judith Reichart als Präsidentin der Kulturvereins – vor ihrer Anstellung bei der Stadt im Herbst 2020 – betreffen", hieß es auf VOL.AT-Anfrage vonseiten der Stadt. Es sei daher eine externe Angelegenheit, die vereinsintern geprüft werden müsse. "Allfällige Fragen daraus sind zivilrechtlich zu klären. Auch liegt keine indirekte Betroffenheit der Stadt als Subventionsgeberin des Kulturvereins vor, da die letzte Förderung an den Verein im Jahr 2016 erfolgte", so die Stellungnahme. Die Stadt könne daher derzeit zu dieser Angelegenheit keine weitere Stellungnahme abgeben.

(Red.)

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