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Vorarlberger Landtag blickt auf eine arbeitsreiche Periode zurück

Mit einer Doppelsitzung verabschiedet sich der Landtag aus einer arbeitsreichen Legislaturperiode.
Mit einer Doppelsitzung verabschiedet sich der Landtag aus einer arbeitsreichen Legislaturperiode. ©VOL.AT/Steurer
Bregenz. Der Vorarlberg Landtag hat in der 29. Legislaturperiode deutlich mehr Geschäftsfälle verzeichnet als in der Periode davor. Gestiegen sind vor allem die Anzahl der Ausschusssitzungen, der Landtagsanfragen, der Landtagsbeilagen und der selbstständigen Anträge.

Insgesamt trat der Landtag seit der letzten Landtagswahl 2009 47 Mal zusammen, informierte Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer am Montag.

Landtag beschließt mit einer Doppelsitzung

Mit der doppelten Landtagssitzung am 2. und 3. Juli (live auf VOL.AT) geht die 29. Legislaturperiode des Vorarlberger Landtags zu Ende. Eine Periode, die laut Nußbaumer von sehr viel Arbeit und wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft geprägt war. Ersteres belegte die Landtagspräsidentin, die im November 2012 ihre in die Landesregierung berufene Vorgängerin Bernadette Mennel in dieser Funktion ablöste, anhand der Geschäftsfälle in der vergangenen Periode.

Mehr Anfragen, weniger Gesetze

Konkret legten die Landtagsanfragen von 410 in der 28. Legislaturperiode um rund ein Drittel (634) zu, die Zahl der Ausschusssitzungen stieg im selben Zeitraum um 59 auf 341. Zusätzlich gab es 712 Landtagsbeilagen (zuvor: 596) und 429 selbstständige Anfragen (294).

Insgesamt 81 Gesetze habe das Vorarlberger Landesparlament in den vergangenen fünf Jahren beschlossen (zuvor: 108), darunter etwa das Gesetz über das Landesverwaltungsgericht oder das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der Rückgang an Gesetzesbeschlüssen ist für Nußbaumer aber kein Zeichen für die schwindende Kompetenz des Landtages. Vielmehr sei dies ein wichtiger Bereich der Deregulierung, betonte die Landtagspräsidentin.

Demokratiereform als Meilenstein

Als wichtigen Meilenstein bezeichnete Nußbaumer die Landtags- und Demokratiereform, die im Landtag von allen Parteien mitgetragen wurde. Sie beinhaltet etwa die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts, das bereits bei der Landtagswahl im Herbst zum Einsatz kommt. Nach diesem erhalten vergebene Vorzugsstimmen doppeltes Gewicht. Neu ist ab Herbst auch die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht möglich.

Künftig können demnach drei Abgeordnete einer im Landtag vertretenen Partei einmal pro Legislaturperiode die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen, in dem die Partei auch den Vorsitz führt. Erfreut zeigte sich Nußbaumer über die Einigkeit der Parteien in Bezug auf die Reform: “Es ist eine große Qualität, dass in Vorarlberg in so wichtigen Fragen Einvernehmlichkeit herrscht.”

Vorarlberger Landtagswahl: Appell an Wähler

An alle Vorarlberger Wahlberechtigten appellierte die Landtagspräsidentin, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. “Vor allem die Jugend sollte wissen, dass sie damit bestimmt, wer im Landtag für sie sitzt und wer für ihre Anliegen eintritt”, so Nußbaumer. Zentralistischen Tendenzen, wie einer Abschaffung der Landtage, erteilte sie eine klare Absage. Sie sei überzeugt, dass der “gute” Vorarlberger Weg nur mit einem starken Landtag möglich sei.

“Wenn wir nicht selbst unsere Spielräume nutzen, sind wir zu hundert Prozent von Wien abhängig”, gab die Landtagspräsidentin zu bedenken. Und jedem sei klar, was das bedeute. Auch der Landeshauptmann sei nur stark in der Landeshauptleutekonferenz, wenn er einen starken Landtag hinter sich habe.

Insgesamt 13 Abgeordnete werden nach der Vorarlberger Landtagswahl 2014 am 21. September nicht mehr in den Landtag einziehen. Sie werden in einer Festsitzung am 8. Oktober verabschiedet. Am 15. Oktober tritt dann das neu gewählte Landesparlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. (red/APA)

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