Konkret handelt es sich dabei um eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes, Vereinfachungen für Initiatoren von Volksbegehren und Änderungen des Ablaufs von Landtagssitzungen.
Mehr Vorzugsstimmen bei der Wahl
Die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes sieht künftig die Möglichkeit einer Vergabe von fünf anstatt wie bisher drei Vorzugsstimmen vor. Maximal zwei Stimmen dürfen pro Kandidat vergeben werden. Schon bei der kommenden Landtagswahl im September sollen die Vorzugsstimmen zudem doppeltes Gewicht erhalten, während der Stellenwert der Listenpunkte halbiert wird.
Vereinfachung für Volksbegehren
Erleichterungen gibt es bei der Stellung von Volksbegehren. Neben einer Verlängerung der Eintragungsfrist von vier auf acht Wochen erhalten Initiatoren die Möglichkeit, überall Unterschriften zu sammeln, auch auf der Straße. Bisher konnten Unterschriften nur in Gemeindeämtern zu den Öffnungszeiten geleistet werden.
Geeinigt hat sich der Vorarlberger Landtag zudem auf eine verbesserte Abstimmungsbroschüre für Volksbegehren. Um das Für und Wider von Forderungen besser abwägen zu können, sollen die Argumente der Antragsteller und jene des Landes oder der Gemeinden “möglichst objektiv und in gleichen Umfang” wiedergegeben werden. Ein weiterer Teil des beschlossenen Demokratiepakets sieht Änderungen im Ablauf der Landtagssitzungen vor. Unter anderem werden Berichte des Landesrechnungshofes in Zukunft vorgezogen.
Beinahe einstimmiger Beschluss
Alle Parteien bezeichneten das verabschiedete Paket als positiven Schritt in Richtung einer Stärkung der direkten Demokratie . ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sprach von einem “Meilenstein für den Parlamentarismus”. Konstruktiv sah auch Grünen-Klubobmann Johannes Rauch die fraktionsübergreifenden Gespräche. Er betonte in seiner Rede die Bedeutung der Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Prozess. Klubobmann Dieter Egger (FPÖ) mahnte in seiner Wortmeldung, die beschlossenen Punkte ernst zu nehmen und nicht als leeres Gesetz verkommen zu lassen. Nur so könne man der Politikverdrossenheit der Bevölkerung entgegenwirken.
Gegen den Beschluss gestimmt hatte die Grüne-Abgeordnete Katharina Wiesflecker. Sie befürchtet in einer Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts Nachteile für Frauen. “Politik wird noch immer als eine Männerdomäne gesehen”, demnach würden auch bevorzugt Männer gewählt, so Wiesflecker. (APA)
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