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Vorarlberger in Innsbruck erstochen: Prozessstart

25-JÄHRIGER SOLL IN DER BOGENMEILE VORARLBERGER GETÖTET HABEN
25-JÄHRIGER SOLL IN DER BOGENMEILE VORARLBERGER GETÖTET HABEN ©VOL.AT/Paulitsch | APA
Innsbruck - Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November des vergangenen Jahres, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger getötet worden war, hat sich am Donnerstag ein 25-jähriger Afghane vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen.
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Vorarlberger in Innsbruck erstochen

Der Mann soll die Tat in einem aufgrund von Schizophrenie zurechnungsunfähigen Zustand begangen haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der 25-Jährige sei "an Schizophrenie erkrankt und deshalb schuldunfähig", sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Er sei aber sehr gefährlich.

Von hinten in den Hals gestochen

Der junge Vorarlberger war mit einer Gruppe von Freunden mit dem Zug nach Innsbruck gefahren, um hier auszugehen, schilderte die Staatsanwältin die Tatumstände. Gegen 1.15 Uhr verließ die Gruppe ein Lokal in der sogenannten Bogenmeile, wobei das spätere Opfer als Letzter der Gruppe ging, als ihm plötzlich von hinten mit einem spitzen Werkzeug, wahrscheinlich mit einem Messer, in den Hals gestochen wurde.

Tatort

Die Freunde des Vorarlbergers hatten weder den Angriff mitbekommen, noch den flüchtenden Täter gesehen, so die Anklägerin. Durch eine Videoaufzeichnung sei man dem Täter aber auf die Spur gekommen. Ein Polizist habe den 25-Jährigen am Video identifizieren können. Die letzten Worte des Getöteten zu einem seiner Freunde seien "ein kleiner Afghane" gewesen, sagte die Staatsanwältin. Der Vorarlberger starb wenig später in der Innsbrucker Klinik.

VN/Paulitsch

Keine Aussage vor Gericht

Es gebe weder ein Motiv, noch wurde die Tatwaffe gefunden und auch die Videoaufzeichnung sei kein Tatbeweis, hielt der Verteidiger entgegen. Sein Mandant lebe in einer anderen Welt. "Er ist sich sicher, nichts Böses getan zu haben", sagte der Rechtsanwalt. Die Aussagen des 25-Jährigen seien widersprüchlich. "Er merkt aber selbst überhaupt nicht, dass das alles widersprüchlich ist", fügte der Verteidiger hinzu. Der Betroffene selbst wollte vor Gericht keine Aussagen machen.

Von Zeugen keine genauen Angaben zum Täter

Die als Zeugen geladenen Freunde des Getöteten konnten keine genauen Angaben zum Täter machen. Einer der Freunde berichtete, dass das spätere Opfer in einem Lokal mit einem Fremden kurz weggegangen sei. "Mehr weiß ich aber nicht. Ich dachte, dass er etwas kaufen will, vielleicht Marihuana", meinte er.

Ein weiterer Zeuge, der ehemalige Zimmerkollege in der Flüchtlingsunterkunft des Afghanen, sagte vor Gericht indes, dass der 25-Jährige in der Tatnacht nicht im Zimmer war. "Er ist erst gekommen, kurz bevor auch die Polizei gekommen ist", so der Zeuge.

Schlechte Zukunftsprognose für mutmaßlichen Täter

"Es war eine der denkwürdigsten Untersuchungen, die ich jemals durchgeführt habe", mit diesen Worten begann Psychiaterin Adelheid Kastner die Erörterung ihres Gutachtens zu dem 25-Jährigen. Sie habe überhaupt nicht zu ihm durchdringen können. Die Psychiaterin attestierte dem Afghanen eine schwerstgradige Störung und die Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

VN

Der 25-Jährige sei mit einem Maturazeugnis und dem Bibliotheksausweis einer Universität 2015 nach Österreich gekommen. In der Asylunterkunft, in die er kam, sei er zunächst als sehr angenehm empfunden worden. "2016 hat er sich dann aber dramatisch verändert und war nicht wiederzuerkennen", sagte Kastner. Er zog sich zurück, brach alle Kontakte ab und war nicht mehr selbstversorgungsfähig.

Starr auf Sessel gesessen

Zwei Mitbewohner hätten ihn damals, nachdem er laut der Psychiaterin zwei Tage lang starr auf einem Sessel gesessen hatte, in die Klinik gebracht. Dort habe aber niemand seine Krankheit erkannt und man habe ihn wieder heimgeschickt. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der 25-Jährige aber bereits an Schizophrenie erkrankt gewesen sein. Eine Krankheit, die laut Kastner ohne Auslöser und ohne Anlass auftritt. Logisches Denken ist mit dieser Krankheit nicht mehr möglich. "Es tritt eine Minderung der Hirnsubstanz auf", erklärte die Psychiaterin. Man könne nicht mehr zu ihm durchdringen, sich nicht mehr mit ihm unterhalten. "Bei meiner Untersuchung hat er einfach lauthals gelacht", erzählte Kastner.

Behandlung kaum möglich

Eine Behandlung sei kaum möglich. Deshalb stellte Kastner dem Afghanen auch eine schlechte Prognose für die Zukunft aus. Er sei derzeit im Klinikum Hall in Behandlung, sein Zustand habe sich in den vergangenen sechs Monaten aber nicht verbessert. "Es ist zu befürchten, dass sich sein Zustand trotz Behandlung nicht verändert", meinte Kastner. Von ihm gehe eine hohe Gefahr aus, da unmittelbare und spontane Aggressionshandlungen zum Krankheitsbild gehören. "Die einzige Möglichkeit andere vor ihm zu schützen, besteht darin, ihn in eine Anstalt einzuweisen", so die Psychiaterin.

Hals des Opfers durchstochen

Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte indes, dass der Hals des Opfers durchstochen worden sei. Dabei sei eine Vene vollständig durchgeschnitten und auch die Luftröhre verletzt worden. "Die Todesursache ist Blutverlust und Bluteinatmung", sagte der Gerichtsmediziner. Das Opfer sei bereits klinisch Tod gewesen, als es in die Klinik eingeliefert wurde.

(APA)

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