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Vorarlberger Gastronomie setzt auf QR-Lösung für Gäste-Registrierung

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Symbolbild ©Pixabay
So funktioniert das digitale Gästebuch.
Gäste-Registrierung doch erst ab Montag

Seit Wochenbeginn besteht eine Gäste-Registrierungspflicht für den Gastronomiebereich in Vorarlberg. Wer ein Lokal in Vorarlberg besucht, muss sich seit Montag registrieren. Wie die Registrierung umgesetzt wird, ist nicht vorgeschrieben. Das Land empfiehlt eine digitale Lösung, aber auch handgeschriebene Listen sind erlaubt.

Zur Unterstützung der Gastronomie-Branche bei der Registrierungspflicht bietet das Land gemeinsam mit den Vorarlberger Destinationen ein kostenloses digitales Tool an, das auf einer einfach zu handhabenden QR-Lösung basiert. "Dieses landesweite Angebot wird gut angenommen. Nach dem ersten Wochenende haben sich mehr als 400 Vorarlberger Gastronomiebetriebe registriert", informiert Landesrat Christian Gantner.

Der hohe Zuspruch zeige, "dass die ausgewählte QR-Lösung einfach und ohne großen Aufwand branchenunabhängig eingesetzt werden kann“. Der Landesrat ruft zur möglichst vielfachen Anwendung auf: „Jeder Betrieb und jede Institution kann dieses Tool kostenlos verwenden. Davon profitieren auch die Gäste.“

Contact Tracing, das Management von Kontaktpersonen, ist ein unverzichtbares Werkzeug, um die Infektionskette nachzuverfolgen und möglichst frühzeitig unterbrechen zu können.

So funktioniert das digitale Gästebuch:

  • Betriebe registrieren sich im eigenen Vorarlberger Zugang und erhalten individuelle QR-Codes, die gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht und auf den Tischen aufgelegt werden.
  • Mit dem ersten Scan erfolgt die Registrierung des Besuchers und er kann den gewünschten Messengerdienst auswählen (Whatsapp, SMS oder Telefonanruf).
  • Die im Hintergrund verifizierte Telefonnummer, Nickname sowie Zeitpunkt des Check-in werden im System erfasst und der Besucher erhält je nach Einstellung eine Registrierungsbestätigung. Vorteil: Der Gast muss keinerlei App downloaden oder persönliche Daten eingeben,
  • Durch Scan des QR-Codes und Senden einer vordefinierten Nachricht kann sich der Besucher nun beliebig aus- und einchecken.
  • Die Daten liegen bei mtms und nicht beim touristischen Betrieb.
  • Beim Contact Tracing übernimmt mtms die Kommunikation mit der Behörde und übermittelt die Besucherdaten. Die Behörden verfügen damit umgehend über die zur raschen Kontaktaufnahme benötigten verifizierten Telefonnummern.
  • Gästedaten werden nur bei einem Beschluss der Gesundheitsbehörde weitergegeben.
  • Alle erfassten Besucherdaten werden fristgerecht, nach 28 Tagen, gelöscht.

So können Sie sich als Gaststätten-Betreiber registrieren:

Die Registrierung erfolgt unter https://messageorganizer.com/vorarlberg-registrierung-digitales-gaestebuch/. Nach der Online-Registrierung erfolgt im Regelfall bis zum nächsten Werktag die Freischaltung. Dann kann der QR-Code für das Lokal heruntergeladen oder auch zusätzliche QR-Codes pro Tische online generiert und ausgedruckt werden. Die Daten selbst liegen beim Anbieter mtms solutions aus Salzburg, dieser ist auch der Datenverantwortliche. Im Ernstfall übernimmt der Betreiber auch die Datenübermittlung an die Gesundheitsbehörde.

Weitere Informationen für Interessierte

Die Bereitstellung einer kostenlosen landesweiten und digitalen Lösung zur Kontaktnachverfolgung bei Gästen ist Teil der umfassenden Sicherheitsstrategie „Winterkodex Vorarlberg“, die das Land gemeinsam mit der Tourismusbranche ausgearbeitet hat. Anlassbedingt – Stichwort Gästeregistrierung in der Gastronomie – wurde es vorzeitig aktiviert.

Auf der Webseite des Winterkodex unter https://winterkodex.vorarlberg.travel/contact-tracing/ können sich Interessierte über die Anwendung umfassend informieren. Neben Erläuterungen zur Anwendung stehen dort auch grafische Vorlagen bereit, in die der QR-Code kopiert und ausgedruckt werden kann.    

„Mit diesem digitalen kostenlosen Serviceangebot wird der Aufwand für die Betriebe so gering wie möglich gehalten werden“, betont der Landesrat abschließend.

Die Kosten für das System tragen Land Vorarlberg und die Destinationen.

Nicht die einzige Neuerung

Die Registrierungspflicht ist nicht die einzige Neuerung, die die Gastronomie betrifft: In der Gastronomie gilt seit Sonntag 00.00 Uhr laut der neuen Regierungs-Verordnung eine maximale Gruppengröße von sechs Personen indoor und 12 Personen outdoor - plus jeweils maximal sechs minderjährige Kinder. Zudem dürfen Speisen und Getränke mit Ausnahme von Imbissständen, Märkten und Gelegenheitsmärkten ausschließlich im Sitzen konsumiert werden. Nach der Sperrstunde dürfen alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht mehr konsumiert werden.

(Red.)

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