Wer ein Lokal in Vorarlberg besucht, muss sich bald registrieren. Vorarlberg folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer. Eigentlich hätte diese Registrierungspflicht laut Verodnung ab heute, Freitag, 00.00 Uhr gelten sollen. Doch laut Stefan Köb, Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe Gastronomie, wird sich die Regelung wohl bis Montag hinauszögern. Grund dafür: "Es hat jetzt hier sozusagen einen Aufschub vom Land gegeben", so Köb gegenüber VOL.AT. Die Landesverordnung soll ab Montag 00.00 Uhr gelten. "Es liegt aktuell noch keine Verodnung vor. Das heißt, es weiß eigentlich noch keiner, was genau zu tun ist." Trotzdem sind die Gastronomen im Land schon vorbereitet. "Wir haben uns schlau gemacht, was in anderen Bundesländer schon nötig ist und dementsprechend Vorbereitungen getroffen", so der Gastro-Sprecher. "Die Verodnung kommt heute im Laufe des Tages noch raus", informiert Köb.
Das Land Vorarlberg hat auf VOL.AT-Anfrage angegeben, dass die Registrierungspflicht aufgrund der verschobenen Corona-Verordnung erst am Montag in Kraft tritt. Die Verordnung des Landes müsse auf jener des Bundes beruhen.
Per Handynummer oder Liste
Wie die Registrierung umgesetzt wird, ist nicht vorgeschrieben. Das Land empfiehlt eine digitale Lösung, aber auch handgeschriebene Listen sind erlaubt. Stefan Köb hat sich für sein Lokal Pier69 am Hafen im Bregenz für eine digitale Variante entschieden - allerdings ohne QR-Code: Gäste können sich über eine Telefonnummer registrieren, indem sie Namen, Personenanzahl, Datum und Uhrzeit per WhatsApp oder SMS dorthin senden. Wer kein Handy mit dabei hat oder dies nicht nutzen möchte, für den gibt es die Möglichkeit, von Hand eine Liste auszufüllen. Jeder müsse sich registrieren. Der Gast solle auch vermerken, wann er das Lokal betreten und an welchem Tisch er gesessen habe. Die Informationen der Gäste werden nach 28 Tagen gelöscht. Die Daten gehen nur dann an eine dritte Person, wenn es zu einem Fall in einem Betrieb kommt.
"Eine Verordnung jagt die andere"
Die Registrierungspflicht ist nicht die einzige Neuerung, die die Gastronomie betrifft: In der Gastronomie gilt ab Sonntag 00.00 Uhr laut der neuen Verordnung eine maximale Gruppengröße von sechs Personen indoor und 12 Personen outdoor - plus jeweils maximal sechs minderjährige Kinder. Zudem dürfen Speisen und Getränke mit Ausnahme von Imbissständen, Märkten und Gelegenheitsmärkten ausschließlich im Sitzen konsumiert werden. Nach der Sperrstunde dürfen alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht mehr konsumiert werden. Es gebe immer neue Vorgaben, so Köb. Diese seien aber meist gerechtfertigt und hätten durchaus ihren Sinn. "Eine Verordnung jagt die andere", meint Köb. "Es ist wirklich ein Wirrwarr." Man schränke dadurch aber auch die Gastronomen in allen Belangen ein. "Wo das wirklich hinführt wissen wir alle nicht, glaube ich", verdeutlicht der Gastronom. "Es ist wirklich mühsam und es geht auch den Gastronomen langsam der Atem aus."
(Red.)
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