Von: Christiane Eckert
Der 21-jährige somalische Asylwerber hatte bis zum Schluss beteuert, dass er nicht einmal ein Messer dabei gehabt hätte. Der Senat schenkte dieser Version keinen Glauben. Das Urteil lautete somit: acht Monate bedingt auf drei Jahre, dazu 1000 Euro Geldstrafe sowie 800 Euro an das Opfer. Der junge Mann nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Glück gehabt
Die anderen drei somalischen Mitangeklagten haben Glück. Sie wurden beschuldigt, den damals 33-jährigen Landsmann geschlagen und getreten zu haben. Sie räumten die Schläge und Tritte ein, von einem Messer bei ihrem Kumpel wollen sie nichts wissen. Die drei Angreifer bekommen auf Grund ihrer Unbescholtenheit und geständigen Verantwortung die Chance auf eine Diversion. Das heißt, sie alle drei müssen 20 Stunden gemeinnützige Leistungen plus je 50 Euro an das Opfer leisten, dann ist die Sache ohne Vorstrafe vom Tisch. Durchaus von Vorteil, denn sie alle sind Asylwerber.
(Red.)
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