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Vorarlberg lässt mobile Schlachteinrichtungen zu

"Dies ist ein wichtiger Schritt für die FleischZukunftVorarlberg", so Gantner.
"Dies ist ein wichtiger Schritt für die FleischZukunftVorarlberg", so Gantner. ©VOL.AT/Rauch/Vierlinger
Landesrat Christian Gantner begrüßt, dass die über wiederholten Vorstoß des Landes Vorarlberg auf Bundesebene eingerichtete Arbeitsgruppe konkrete Details für die Zulassung "mobiler Schlachteinrichtungen" erarbeitet hat, welche nunmehr vom zuständigen Sozialministerium in einen Erlass aufgenommen wurden, der für ganz Österreich verbindlich ist. "Dies ist ein wichtiger Schritt für die FleischZukunftVorarlberg", so Gantner.
Mobiles Schlachten soll erlaubt werden
Grüne wollen Schlachthof in Vorarlberg

Die wichtigsten Eckpunkte des Erlasses:

• Die “mobile Schlachteinrichtung” ist als Erweiterung eines zugelassenen und damit stationären Schlachtbetriebes zu sehen. Sie dient der Fixierung, Betäubung und Entblutung des Tieres und dem anschließenden Transport in die zugelassene Schlachtanlage für die Durchführung der weiteren Arbeiten. Die Fixiereinrichtung kann alternativ auch vor Ort vorhanden sein, wo die Betäubung stattfindet.
• Die Entblutung hat im mobilen Teil der Schlachtanlage stattzufinden und nicht unter freiem Himmel.
• Es sind nur Einzelschlachtungen von Tieren möglich. Ein Tierarzt muss beim gesamten Vorgang (Betäubung und Entblutung) anwesend sein. Die anfallenden Gebühren fallen dem Schlachthofunternehmer zur Last.

“Weideschlachtung mit Kugelschuss” ausgenommen

Auf Grundlage der vom Ministerium erstellten Richtlinien sind somit Teile des Schlachtvorganges in einer mobilen Einheit möglich. Davon ausgenommen ist bislang die sogenannte “Weideschlachtung mit dem Kugelschuss”. Die “mobile Schlachtung” sowie die “Weideschlachtung mit dem Kugelschuss” seien mit den aktuell gültigen EU-Rechtsvorschriften (VO (EG) 852/2004 und 853/2004) nicht in Einklang zu bringen, betont Landesveterinär Norbert Greber. Allerdings teilt das Ministerium auch mit, dass sich derzeit die Europäische Kommission mit dem Thema der “mobilen Schlachtung” auseinandersetzt und es daher möglich ist, dass es zukünftig zu rechtlichen Änderungen kommen könnte.

NEOS-Antrag zum Thema Weideschlachthof zeigt Erfolg

„Bereits im Juni 2016 haben wir aus Gründen des Tierwohls, aber auch im Interesse der Landwirte sowie der Konsumenten einen Antrag zur Ermöglichung der Weide­schlachtung im Landtag eingebracht. Denn die möglichst schonen­de, stressfreie und tiergerechte Schlachtung am Ort der Tierhaltung ist für die Tiere, für die Landwirtschaft und letztendlich auch für die Konsumenten geradezu ideal. Wir freuen uns, dass die Landesregierung aufgrund dieses Antrags einen wiederholten Vorstoß auf Bundesebene vorgenommen hat und nun mobile Schlachteinrichtungen ermöglicht wurden. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, zeigt sich NEOS-Landtagsabgeordneter Daniel Matt über die Entwicklung erfreut, wie er in einer Presseaussendung mitteilt.

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