Vorarlberg: Bregenzerin jahrelang vom Ehemann geschlagen

Von Seff Dünser/NEUE
Nach den gerichtlichen Feststellungen war die türkische Frau in Bregenz achteinhalb Jahre lang ein Opfer von häuslicher Gewalt. Demnach wurde sie von ihrem Ehemann zwischen Juni 2009 und Dezember 2017 immer wieder geschlagen und bedroht. Bei einem Vorfall im Dezember des vergangenen Jahres wurde die Frau laut Urteil schwer verletzt.
Nicht rechtskräftig
Für all das wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Sascha Lumper verteidigte Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und des Vergehens der fortgesetzten Gewaltausübung. Der Strafrahmen für die schwere Körperverletzung betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet elf Monaten Gefängnis. Der Straftatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung besteht seit Juni 2009.
Faustschläge und Drohungen
Der Angeklagte türkischer Herkunft wies die Vorwürfe seiner Gattin als falsch zurück. Richterin Claudia Hagen hielt aber die belastenden Angaben der Zeugin für glaubwürdig. Ihr hat der Angeklagte als Teilschmerzengeld 3000 Euro zu bezahlen. Die Belastungszeugin sagte, ihr Gatte habe ihr über die Jahre hinweg im Schnitt jeden Monat einmal einen Faustschlag versetzt. Dabei habe sie oft Hämatome erlitten. Zudem habe er ihr oft gedroht, sie abzustechen und umzubringen.
Ärztlich behandeln ließ sich die Frau erst nach dem Vorfall vom Dezember 2017. Damals habe der Angeklagte ihr den rechten Arm verdreht, sagte die Zeugin. Wegen der erlittenen Zerrung trug sie einen Monat lang einen Gips. Weil die Gesundheitsschädigung mehr als 24 Tage angehalten hat, ging die Strafrichterin von einer schweren Körperverletzung aus.
(NEUE)
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