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Vorarlberg: Abgewiesene Klage gegen Ex-Richterin

Der Prozess zur Vorarlberger Testamentsaffäre fand in Salzburg statt.
Der Prozess zur Vorarlberger Testamentsaffäre fand in Salzburg statt. ©Steurer
Klagende Rechtsschutzversicherung legt Berufung ein. Sie fordert von verurteilter Richterin 35.000 Euro für anwaltliche Vertretung eines Betrugsopfers im Testamente-Strafprozess.
Nach 30 Jahren um 5 Wochen zu spät geklagt
So flog die Testamentsaffäre auf
10 Jahre Testamentsaffäre

Von Seff Dünser/NEUE

Die juristische Aufarbeitung des Ende 2009 aufgeflogenen Vorarlberger Justizskandals um Millionen-Betrügereien mit gefälschten Testamenten am Bezirksgericht Dornbirn ist noch immer nicht abgeschlossen.

Nicht anerkannt

In einem anhängigen Zivilprozess wurden am Landesgericht Feldkirch Regressforderungen einer Rechtsschutzversicherung eines Betrugsopfers gegen die im Salzburger Testamente-Strafprozess verurteilte Feldkircher Ex-Richterin nicht anerkannt. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Das teilte auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Über die Berufung der klagenden Partei sei am ­Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) noch nicht entschieden worden.

Die klagende Rechtsschutzversicherung verlangt von der ehemaligen Vizepräsidentin des Landesgerichts 35.000 Euro. Dabei handelte es sich um jene Summe, die die Versicherung einem Vorarlberger Rechtsanwalt für die Vertretung des Betrugsopfers im Salzburger Strafverfahren bezahlt hat.

Aber die ehemalige Richterin habe dem Opferanwalt mit einem außergerichtlichen Vergleich bereits 8000 Euro bezahlt. Deswegen sei der Klage nicht stattgegeben worden, entnimmt Stütler dem Ersturteil des Landesgerichts.

Vergleichszahlung

Damit hat der Beklagtenvertreter die Rechtmäßigkeit der Regressforderung der Rechtsschutzversicherung zumindest vorläufig mit Erfolg bestritten. Der Anwalt der beklagten Ex-Richterin sagte vor Gericht, seine Mandantin habe die finanziellen Ansprüche des Opferanwalts schon befriedigt. Sie habe sich mit dem Anwalt auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Seine Mandantin habe auch die Vertretungskosten eines anderen Opferanwalts bezahlt. Auch dabei habe es eine gütliche Einigung gegeben.

Der Anwalt des Betrugsopfers erwiderte, der Vergleich mit der früheren Richterin habe nicht seine gesamten Vertretungskos­ten umfasst.

Die Richterin wurde im Strafprozess 2015 rechtskräftig wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Fälschung besonders geschützter Urkunden zu 32 Monaten Gefängnis verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Die unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten hat sie mit einer Fußfessel daheim verbüßt. Nach Ansicht der Strafrichter hat sie 2005 bei einem Rechtspfleger des Bezirksgerichts Dornbirn ein gefälschtes Testament eines verstorbenen Verwandten bestellt. Dadurch sollten ihre Mutter und ihre Tante Liegenschaften im Wert von mehr als einer halben Million Euro erben.

So flog die Testamentsaffäre auf

(Red.)

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