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Vor Unfall falschen Böller weggeworfen

Vor Unfall falschen Böller weggeworfen
Vor Unfall falschen Böller weggeworfen ©APA / Synbolbild
Beim Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember 2016 in Bludenz ereignete sich der schwere Unfall. Ein Böller explodierte in der Hand des 44-jährigen Unterländers. Drei Finger mussten ihm daraufhin teilweise amputiert werden.

Der Mann mit der verstümmelten Hand brachte dann am Landesgericht Feldkirch eine Schadenersatzklage ein: gegen den Händler, der ihm den Böller mit der Bezeichnung Black Thunder verkauft hatte, und gegen den anwaltlich von Henrik Gunz vertretenen Importeur der in Italien produzierten Böller. Der Kläger forderte von den beiden Vorarlberger Beklagten 26.000 Euro, davon 20.000 Euro Schmerzengeld. Er behauptete vor Gericht vergeblich einen Produktfehler, weil der Böller ohne Zeitverzögerung sofort nach dem Anzünden explodiert sei.

Alleinverantwortung

Die Klage wurde rechtskräftig abgewiesen, zuerst am Landesgericht Feldkirch und dann im Berufungsverfahren am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Denn nach Ansicht der Richter trägt der Kläger die Alleinverantwortung für den schweren Feuerwerksunfall.

Zwei in der Hand

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Kläger zwei Black-Thunder-Böller in der Hand gehalten und davon einen angezündet. Demnach hat er dann aber irrtümlich den nicht angezündeten Böller zehn Meter weit weggeworfen. Woraufhin der angezündete Böller nach 14 bis 17 Sekunden in seiner Hand explodiert ist. Der pyrotechnische Gerichtsgutachter, dessen Angaben die Richter folgten, kann sich den Unfallhergang nur so erklären.

Der beklagte Händler hätte zwar den gefährlichen Böller nur an Pyrotechniker und damit nicht an den Kläger verkaufen dürfen, hielt die Feldkircher Zivilrichterin in ihrem Urteil fest. Im Verhältnis zur Sorglosigkeit des Klägers, der einen angezündeten Böller 14 bis 17 Sekunden lang in seiner Hand gehalten habe, sei aber das Mitverschulden des beklagten Händlers zu vernachlässigen, heißt es in ihrem Urteil.

Mitverantwortlich

Strafrechtlich hingegen wurde der 41-jährige Händler für den folgenschweren Pyrotechnikunfall mitverantwortlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde dem unbescholtenen Angeklagten im April 2017 eine Diversion gewährt. Das Strafverfahren wurde ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt, nachdem er dem Gericht als Geldbuße 450 Euro bezahlt hatte und dem Unfallopfer als Teilschmerzengeld 500 Euro.

(Seff Dünser / NEUE)

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