Visum mit gefälschtem Lebenslauf erschlichen: Bundespolizei bringt Frau in Haft

Das deutsche Visum der Frau war an die Auflage der Beschäftigung als Krankenschwester geknüpft. Doch dieses Arbeitsverhältnis hatte aufgrund ihres fingierten Lebenslaufes nur zwei Tage bestanden.
Reisepass würde sich "daheim in Vorarlberg" befinden
Am Mittwochvormittag (9. April) kontrollierte eine Streife der Lindauer Bundespolizei eine aserbaidschanische Zugreisende, die mit der S1 aus Bregenz nach Lindau einreiste. Gegenüber den Bundespolizisten wies sich die 22-Jährige mit einem österreichischen Aufenthaltstitel aus. Auf Nachfrage gab die Frau an, dass sich ihr Reisepass daheim in Vorarlberg befände.
Dokument gehörte ihrer Schwester
Bei der Durchsuchung ihres Rucksacks fanden die Beamten jedoch ihren gültigen aserbaidschanischen Reisepass und ihr deutsches Visum für einen längerfristigen Aufenthalt. Die Personalien auf diesen Dokumenten wichen von den Daten des österreichischen Aufenthaltstitels ab. Die junge Frau gab schließlich zu, dass das österreichische Dokument ihrer Schwester gehört.
Gefälschter Lebenslauf: Nach zwei Tagen fristlos gekündigt
Das deutsche Visum der 22-Jährigen war außerdem mit der Bedingung einer Beschäftigung als Krankenschwester gekoppelt. Die Beamten ermittelten jedoch, dass der Frau im Dezember 2024 bereits nach zwei Tagen seitens des Arbeitgebers aufgrund ihres gefälschten Lebenslaufes fristlos gekündigt worden war.
Missbrauch von Ausweispapieren, Visaerschleichung und versuchte unerlaubte Einreise
Die Bundespolizisten zeigten die Aserbaidschanerin wegen Missbrauchs von Ausweispapieren, Visaerschleichung und versuchter unerlaubter Einreise an. Den Aufenthaltstitel sowie die ebenso mitgeführte Bank- und Bahnfahrkarte der Schwester stellten die Beamten sicher.
Die Polizisten annullierten das deutsche Visum, verhängten ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland und führten die Migrantin am Donnerstagvormittag beim Amtsgericht Lindau vor. Am Nachmittag lieferten die Beamten die Frau in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Hof ein, von wo aus sie in ihr Heimatland zurückgeführt werden soll.
(VOL.AT)
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