Vermisster Segler war bereits 2008 ein Fall für die Justiz

Der Fall des vermissten Hohenemser Seglers und Immobilienunternehmers Christian H. wiegt 1,3 Millionen Euro schwer und betrifft 80 Wohnanlagen mit rund 800 Wohnungen. Wie VN-Recherchen jetzt ergaben, hätte der mutmaßliche Millionenschaden womöglich verhindert werden können.
Leermieten ausgewiesen
„Es hätte niemals so weit kommen müssen“, offenbart Verena Grabher, die den Hausverwalter von 2006 bis 2008 für sich arbeiten ließ. Damals war sie eigentlich noch ganz froh, jemanden für die Verwaltung gefunden zu haben und kontrollierte seine Tätigkeit auch nicht weiter. Das änderte sich allerdings schlagartig, als sie zufällig an der Wohnanlage vorbeifuhr und sah, dass eine bestimmte Wohnung vermietet war: „Und die war schon seit Monaten bewohnt, obwohl mir Christian H. eine Leermiete ausgewiesen hatte.“ Daraufhin verlangte sie Einsicht in die Bücher, kündigte ihm fristlos und stellte eine ausführliche und detaillierte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch. „Ich habe ganz genau aufgeführt, wie er das Geld veruntreut hat. Das waren über 200 Stunden Arbeit. Hilfe habe ich von meinem Neffen erhalten. Er ist Anwalt in Wien.“ Die Anzeige wurde dementsprechend seriös und professionell ausgearbeitet.
Komplexer Fall
Diese Attribute kann Verena Grabher der Staatsanwaltschaft gleichwohl nicht attestieren: „Die Staatsanwältin stöhnte nur aufgrund der Komplexität und des Umfangs des Falls. Sie wollte uns den Akt sogar wieder mit nach Hause geben.“ Doch die Wohneigentümerin bestand darauf, den Fall bearbeiten zu lassen. Und so vergingen mehrere Monate. Bis sie Post in ihrem Briefkasten vorfand. Darin schlug ihr die Staatsanwaltschaft eine Zivilklage vor. „Ich glaube, die Anzeige wurde überhaupt nicht gelesen. Die Beweislast war doch viel zu groß“, spricht Grabher die unzähligen angefügten Belege der fragwürdigen Handlungen des Christian H. an. Neben der Täuschung über Mieteingänge konnte sie ihm auch noch die Entnahme von Treuhandgeldern, einbehaltene Kautionen sowie fehlende Gelder aus Münzautomaten von Waschmaschinen und Trocknern nachweisen. „Ich habe mich schon gefragt, auf welcher Seite die Staatsanwaltschaft überhaupt steht. Ich war sehr enttäuscht“, erinnert sich die 56-Jährige. Von einer Zivilklage sah die Wohneigentümerin damals ab. Schließlich betrug ihr Verlust zu diesem Zeitpunkt bereits rund 30.000 Euro. „Und ich wollte mich nicht noch weiter verschulden.“
„Grob fahrlässiges Verhalten“
Schuld spricht sie aber ganz offen der Staatsanwaltschaft zu: „Wenn dort damals gehandelt worden wäre, dann hätte die Schadenssumme deutlich niedriger gehalten werden können. Das war ein grob fahrlässiges Verhalten.“ Und ihr Neffe, Anwalt Philipp Wörndle, ergänzt: „Mich ärgert das damalige Vorgehen ganz besonders. Schließlich haben wir ihn nicht nur wegen Veruntreuung, sondern auch wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigern angezeigt.“ Seiner Meinung nach hätte folglich Schlimmeres verhindert werden können.
Verfahren wurde eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch in Person von Heinz Rusch bestätigte den VN den Eingang der Anzeige. „Es ist richtig. Am 23. Juni 2008 ging die Anzeige bei uns ein. Daraufhin haben wir die Polizei mit Erhebungen betraut und selbst Zeugen einvernommen“, skizziert Rusch die eingeleiteten Schritte. „Und nach eingehender Prüfung wurde das Verfahren dann aus Mangel an Beweisen eingestellt.“ Zu den genauen Vorgehensweisen und Methoden konnte Rusch keine Angaben machen. Er verwies allerdings darauf, dass die Beteiligten eine Rechtsbelehrung erhalten haben und einen Fortführungsantrag hätten stellen können.
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